Trotz zahlreicher Fördermittel und Zuschüsse ist und bleibt der Eigenanteil an den Treppenlift-Kosten in vielen Fällen hoch. Nutzen Sie daher alle Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um die finanzielle Belastung zu senken. Eine davon ist, den Treppenlift steuerlich geltend zu machen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen neuen, gebrauchten oder einen Miet-Lift handelt.
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel Voraussetzung, um einen Treppenlift-Zuschuss zu erhalten. Fordern Sie gleich bis zu drei Angebote lokaler Fachhändler in Ihrer Region an.
Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit
0800 723 60 19
info@treppenlift-pflegekasse.de
Wenn es eine medizinische Grundlage gibt, die den Treppenlift-Einbau erforderlich macht, so dürfen Sie den gesamten Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung angeben. Ein ärztliches Attest reicht vollkommen aus. Ab Pflegegrad 4 akzeptiert die Finanzbehörde die Kosten auch ohne medizinischen Nachweis.
Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag unter Anrechnung der zumutbaren Belastung. Wie hoch diese ist, wird auf Basis Ihres Einkommens und Ihrer persönlichen Lebenssituation (Kinder, keine Kinder) definiert.
Menschen mit Behinderung können alternativ den Behinderten-Pauschbetrag nutzen, um den Treppenlift von der Steuer abzusetzen.
Im Jahr 2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass Treppenlifte (im engeren Sinne) medizinische Hilfsmittel (keine Pflegehilfsmittel) sind. Dementsprechend sei es nicht notwendig, ein amtsärztliches Attest vorzulegen, um die Kosten steuerlich geltend machen zu können. Vielmehr reiche ein einfacher, beispielsweise vom Hausarzt ausgestellter Nachweis aus, um die Notwendigkeit des Lifts zu bestätigen. Auch der Zeitpunkt, zu dem dieser Nachweis ausgestellt wird, sei nicht relevant. Es müsse lediglich festgestellt werden, dass die medizinische Notwendigkeit zum Zeitpunkt des Einbaus bestand. Das Finanzgericht Münster bestätigte 2016 die Auffassung des Bundesfinanzhofes.
Im folgenden Beispiel legen wir Treppenlift-Kosten von 7.000 Euro zugrunde, die zu Teilen über den Zuschuss der Pflegeversicherung finanziert werden. Der/die Antragsteller/in hat in diesem Fall zwei Kinder und Einkünfte von 19.000 Euro pro Jahr.
Treppenlift-Kosten | 7.000 Euro |
– Pflegekassenzuschuss | (bis zu) 4.000 Euro |
Eigenanteil (außergewöhnliche Belastung) | 3.000 Euro |
Die 3.000 Euro dürfen in diesem Beispiel als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung vermerkt werden. Davon wird das Finanzamt 3 % als zumutbare Belastung (90 Euro) abziehen. Die verbleibenden 2.910 Euro mindern damit die Steuerlast. Statt auf 19.000 Euro werden also (nur noch) auf 16.090 Euro Steuern erhoben.
Sammeln Sie sämtliche über das Jahr anfallenden Kosten. So sind auch Kosten für andere barrierefreie Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Sollte es keine medizinische Notwendigkeit für den Treppenlift geben, so dürfen Sie nicht die gesamten Kosten von der Steuer absetzen. In diesem Fall akzeptiert das Finanzamt nur die Handwerkerkosten - und davon auch lediglich 20 %. Ferner ist die Steuerersparnis hier bei 1.200 Euro jährlich gedeckelt.
Wichtig: Lassen Sie sich in diesem Fall separate Rechnungen für Lift und Einbau ausstellen - zumindest jedoch die Kosten separat in einer Rechnung aufschlüsseln.
Treppenlift-Kosten | 7.000 Euro |
davon Handwerkerkosten | 750 Euro |
Abzugsberechtigt (20 %) | 150 Euro |
Tragen Sie die Handwerkerkosten auf Seite 3 des Hauptvordrucks unter "Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen" (Zeile 75) ein. Wichtig: Bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Belege gut auffindbar auf, falls das Finanzamt einen Nachweis fordert.
Nicht immer ist die Pflegekasse zuständig. Ohne Pflegegrad könnte ein Zuschuss der staatlichen Förderbank KfW in Höhe von bis zu 5.000 € pro Wohneinheit für Sie infrage kommen. Die Bank hat alternativ dazu auch einen zinsgünstigen Förderkredit im Angebot. Zudem sollten andere Kostenträger (z. B. Unfallkasse, Haftpflichtversicherung, Arbeitsamt und Integrationsamt) geprüft werden.
Kostenlosen Rückruf anfordern
In der Regel ist ein Kostenvoranschlag für einen Treppenlift Voraussetzung, um eine Förderung (beispielsweise durch die Pflegeversicherung) zu erhalten. Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro pro Person an einer barrierefreien Wohnraumanpassung. Pro Haushalt können sogar bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden. Auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen verschieden Zuschüsse und Förderungen aus Bundes-, Landes- und Stadtebene zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie kostenlos
Welche Treppenlift-Arten gibt es, mit welchen Kosten muss man kalkulieren, sind gebrauchte Treppenlift günstiger als neue Modelle und ist der Einbau des Lifts überhaupt machbar? Wir klären auf: Unten finden Sie Links zu unseren wichtigsten Infoseiten.
Treppenlifte können an fast jeder Treppe, unabhängig von ihrer Form und ihrem Material, verbaut werden. Dies gilt gleichermaßen für Innen- und Außentreppen in privaten, gemeinschaftlich sowie öffentlich genutzten Immobilien.
Moderne Treppenlift haben nichts mehr mit denen von vor der Jahrtausendwende zu tun. Akkubetrieb, frei wählbare Farben / Dekore, Drehsitze, klappbare Schienen, Sitze und Plattformen: Komfort und Funktion gehören bei renommierten Anbietern zum Standard.
Unsere Partnerfirmen in ganz Deutschland prüfen die Treppenlift-Machbarkeit vor Ort, erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot und unterstützen Sie bei der Beantragung von Zuschüssen und Finanzierungshilfen.
In 3 einfachen Schritt zu Ihrem Treppenlift ...
Lassen Sie sich in einem ersten Schritt von einer Fachfirma beraten. Den Kostenvoranschlag inkl. Montage reichen Sie dann bei Ihrer Pflegekasse ein.
Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) formlos bei Ihrer Versicherung.
Sobald die Pflegekasse Ihnen den Zuschuss zusichert, können Sie den Händler anweisen, den Auftrag auszuführen - also den Treppenlift bei Ihnen einzubauen.
Unsere Service-Zeiten:
Mo bis Fr: 08:00 - 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Sonntag: nach Absprache