Unterstützung durch die KfW
Während der Pflegekassenzuschuss nur gewährt wird, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) barrierefreie Umbauten auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit des Antragstellers. Lernen Sie die verschiedenen Optionen kennen.
Kostenvoranschlag anfordern
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel Voraussetzung, um einen Treppenlift-Zuschuss zu erhalten. Fordern Sie gleich bis zu drei Angebote lokaler Fachhändler in Ihrer Region an.

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Zuschuss oder Kredit: Was darf’s sein?
In erster Linie vergibt die staatliche Förderbank zinsgünstige Förderkredite. Allerdings sind auch direkte Zuschüsse möglich, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Anforderungen an die Vergabe solcher Zuschüsse sind naturgemäß höher als bei der Kreditvergabe. Zudem ist der direkte Zuschuss nur solange möglich, wie staatliche Mittel bereitstehen. Wichtig: Kredit oder Förderung werden entweder oder vergeben - eine Kombination ist nicht vorgesehen.
Zuschuss 455-B - Barrierereduzierung
Über den Zuschuss 455-B - Barrierereduzierung beteiligt sich die staatliche Förderbank mit 12,5 % der Gesamt-Investitionskosten, maximal jedoch mit 6.250 € pro Wohneinheit, am Treppenlift-Einbau oder anderen barrierereduzierenden Maßnahmen (z. B. einem barrierefreien Badezimmer). Voraussetzung: Der Umbau Standard „Altersgerechtes Haus" wird eingehalten. Der Zuschuss für eine Einzelmaßnahme zur Barriereduzierung ist auf 10 % (maximal 5.000 €) begrenzt.
10 - 12,5 % Förderung der Gesamtinvestition
für Privatpersonen (Eigentümer und Mieter)
auch für den Kauf von Wohnraum geeignet
bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit
direkter Zuschuss (kein Kredit)
Kredit 159 - Altersgerecht Umbauen
Alternativ zum begrenzten Zuschuss vergibt die KfW zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro. In diesem Fall werden nicht nur Privatpersonen, sondern alle Personen gefördert, die in Barrierereduzierung oder Einbruchschutz investieren. Der effektive Jahreszins startet aktuell bei 0,04 %.
ab 0,04 % effektivem Jahreszins
bis zu 50.000 Euro
für Eigentümer und Mieter
Vergabe unabhängig vom Alter
für Privat und Gewerbe
KfW-Zuschuss mit Pflegekassenzuschuss kombinieren?
Wichtig: Eine Kombination der KfW-Förderung mit dem Zuschuss der Pflegekasse für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich. Werden die Zuschüsse für verschiedene Umbaumaßnahmen verwendet, ist die Kombination zulässig. Entscheiden Sie also im Einzelfall, welche Förderung für den Treppenlift die beste Lösung darstellt. Beachten Sie auch unsere Rechenbeispiele.
Die richtige Kombination: Beispielrechnungen
In der folgenden Beispielrechnung wird der Zuschuss für die Kombination aus Treppenlift-Einbau und dem Umbau des Badezimmers verwendet.
Treppenlift-Kosten | 8.500 Euro |
Kosten für barrierefreies Badezimmer | 15.000 Euro |
Zwischensumme | 23.500 Euro |
– 10 % KfW-Zuschuss | 2.350 Euro |
Eigenanteil | 21.150 Euro |
Der Eigenanteil ist in diesem Fall recht hoch. Diese Variante sollte also nur gewählt werden, wenn der Pflegekassenzuschuss bereits aufgebraucht wurde und nicht noch einmal beantragt werden kann (z. B. bei Hochstufung des Pflegegrads).
Besser: Splittung der Maßnahmen und Kostenträger
In dieser Rechnung bezieht sich die KfW Förderung auf die teurere Maßnahme. Das macht Sinn, weil der KfW-Zuschuss prozentual berechnet wird und der Maximalbetrag höher ist als beim Pflegekassenzuschuss.
Treppenlift-Kosten | 8.500 Euro |
- Pflegekassenzuschuss | (bis zu) 4.000 Euro |
Eigenanteil Treppenlift | 4.500 Euro |
Kosten für barrierefreies Badezimmer | 15.000 Euro |
– 10 % KfW-Zuschuss | 1.500 Euro |
Eigenanteil Bad | 13.500 Euro |
Eigenanteil an Gesamtkosten (Bad + Treppenlift) | 18.000 Euro |
Den verbleibenden Eigenanteil können Sie - zumindest im Falle des Treppenlifts - für gewöhnlich in Raten zahlen. Außerdem sind notwendige Maßnahmen als außergewöhnliche Belastung (oder über den Behindertenpauschbetrag) steuerlich absetzbar.
KfW-Förderung: die Kombinationsmöglichkeiten
Mit einer Kombination aus KfW-Zuschuss sowie der Bundesförderung für effiziente Gebäude - dem Förderprodukt Wohngebäude-Kredit (261, 262) - oder einem Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie Ihren Eigenanteil weiter senken.
Kombination für Einzelmaßnahmen möglich | Keine Kombination für Einzelmaßnahmen möglich | |
Investitionszuschuss „Altersgerecht umbauen“ 455-B | • | |
Investitionszuschuss Einbruchschutz 455-E | • | |
Pflegekassenzuschuss | • | |
Regionale Treppenlift Förderungen | • | |
Zuschuss der Berufsgenossenschaft | • | |
Zuschuss der Agentur für Arbeit | • | |
Wohngebäude-Kredit (261, 262) | • | |
Zuschüsse des BAFA | • | |
Wohngebäude Zuschuss 461 | • |
Fordern Sie einen unverbindlichen Rückruf durch unsere BeraterInnen an.
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Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Zuschuss / Förderung
In der Regel ist ein Kostenvoranschlag für einen Treppenlift Voraussetzung, um eine Förderung (beispielsweise durch die Pflegeversicherung) zu erhalten. Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro pro Person an einer barrierefreien Wohnraumanpassung. Pro Haushalt können sogar bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden. Auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen verschieden Zuschüsse und Förderungen aus Bundes-, Landes- und Stadtebene zur Verfügung.
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Alles Wichtige zu Treppenliften
Welche Treppenlift-Arten gibt es, mit welchen Kosten muss man kalkulieren, sind gebrauchte Treppenlift günstiger als neue Modelle und ist der Einbau des Lifts überhaupt machbar? Wir klären auf: Unten finden Sie Links zu unseren wichtigsten Infoseiten.
Lifte für jede Treppenform
Treppenlifte können an fast jeder Treppe, unabhängig von ihrer Form und ihrem Material, verbaut werden. Dies gilt gleichermaßen für Innen- und Außentreppen in privaten, gemeinschaftlich sowie öffentlich genutzten Immobilien.
Funktion und Komfort
Moderne Treppenlift haben nichts mehr mit denen von vor der Jahrtausendwende zu tun. Akkubetrieb, frei wählbare Farben / Dekore, Drehsitze, klappbare Schienen, Sitze und Plattformen: Komfort und Funktion gehören bei renommierten Anbietern zum Standard.
01
Kostenvoranschlag
Lassen Sie sich in einem ersten Schritt von einer Fachfirma beraten und fordern Sie einen Kostenvoranschlag an. Rufen Sie dazu einfach an.
02
Finanzierung
Klären Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens. Stellen Sie dazu beispielsweise einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
03
Auftragserteilung
Sobald alles geklärt wurde, erteilen Sie der Fachfirma den Auftrag. Der Lift wird anschließend schnellstmöglich geliefert und montiert.
Persönliche Beratung

Unsere Fachberaterinnen und Fachberater sind persönlich für Sie erreichbar. Gerne vereinbaren wir für Sie einen Vor-Ort-Termin mit unseren lokalen Partnerfirmen - natürlich nur, wenn Sie dies explizit wünschen.
Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit
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