✅ bis zu 4.000 € p. P von der Pflegekasse
✅ weitere Finanzierungshilfen
✅ unverbindlicher Kostenvoranschlag
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Bayern
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im Freistaat

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Regionale Förderung in Bayern

Der Freistaat Bayern unterstützt den Abbau von Barrieren in Eigen- und Mietwohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Der Zuschuss kann beispielsweise für den Einbau eines Treppenlifts genutzt werden. Auch andere Umbaumaßnahmen sind förderfähig.

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Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel Voraussetzung, um einen Treppenlift-Zuschuss zu erhalten. Fordern Sie gleich bis zu drei Angebote lokaler Fachhändler in Ihrer Region an.

Bayern - Heike Bielenstedt - Fachberaterin

Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit

0800 723 60 19
info@treppenlift-pflegekasse.de

Förderung durch die BayernLabo

Neben dem KfW-Kredit 150 “altersgerecht Umbauen” stehen im Freistaat Bayern weitere regionale Fördermittel zur Treppenlift-Finanzierung bereit. So unterstützt die Landesregierung den Abbau von Barrieren in Eigen- und Mietwohnraum mit einem BayernLabo (Bayerische Landesboden Kreditanstalt) Darlehen in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Bei bestehendem Mietwohnraum greift die BayernLabo auf KfW-Programme zurück, die erneut vergünstigt werden können.

Wichtige Voraussetzung: Um die Förderung zu erhalten, sind gewisse Einkommensgrenzen zu beachten. Zudem werden die Fördermittel nach sozialer Dringlichkeit vergeben.

Förderfähige Maßnahmen:

  • behindertengerechter Umbau einer Wohnung
  • Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen
  • Montage von baulichen Anlagen, die der Mobilität und Eigenständigkeit zuträglich sind (z. B. Rollstuhlrampen, Treppenlifte)

Alle Zuschüsse & Fördermittel

Die regionale Förderung ist nur eine von mehreren Optionen. Teilweise sind die Fördermittel und Zuschüsse nicht kombinierbar. Verschaffen Sie sich daher vorab einen Überblick darüber, welcher Zuschuss für Ihre persönliche Situation am sinnvolllsten ist.

  • vorhandener Pflegegrad
  • noch vorhandenes Budget
  • Einbau wirklich notwendig

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Zuschussrechner

Nicht immer ist die Pflegekasse zuständig. Ohne Pflegegrad könnte ein Zuschuss der staatlichen Förderbank KfW in Höhe von bis zu 5.000 € pro Wohneinheit für Sie infrage kommen. Die Bank hat alternativ dazu auch einen zinsgünstigen Förderkredit im Angebot. Zudem sollten andere Kostenträger (z. B. Unfallkasse, Haftpflichtversicherung, Arbeitsamt und Integrationsamt) geprüft werden.

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    Kostenvoranschlag:

    Voraussetzung für Zuschuss / Förderung

    In der Regel ist ein Kostenvoranschlag für einen Treppenlift Voraussetzung, um eine Förderung (beispielsweise durch die Pflegeversicherung) zu erhalten. Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro pro Person an einer barrierefreien Wohnraumanpassung. Pro Haushalt können sogar bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden. Auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen verschieden Zuschüsse und Förderungen aus Bundes-, Landes- und Stadtebene zur Verfügung.

    Gerne beraten wir Sie kostenlos

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    Alles Wichtige zu Treppenliften

    Welche Treppenlift-Arten gibt es, mit welchen Kosten muss man kalkulieren, sind gebrauchte Treppenlift günstiger als neue Modelle und ist der Einbau des Lifts überhaupt machbar? Wir klären auf: Unten finden Sie Links zu unseren wichtigsten Infoseiten.

    Lifte für jede Treppenform

    Treppenlifte können an fast jeder Treppe, unabhängig von ihrer Form und ihrem Material, verbaut werden. Dies gilt gleichermaßen für Innen- und Außentreppen in privaten, gemeinschaftlich sowie öffentlich genutzten Immobilien.

    Funktion und Komfort

    Moderne Treppenlift haben nichts mehr mit denen von vor der Jahrtausendwende zu tun. Akkubetrieb, frei wählbare Farben / Dekore, Drehsitze, klappbare Schienen, Sitze und Plattformen: Komfort und Funktion gehören bei renommierten Anbietern zum Standard.

    Treppenlift-Beratung in Ihrer Stadt

    Unsere Partnerfirmen in ganz Deutschland prüfen die Treppenlift-Machbarkeit vor Ort, erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot und unterstützen Sie bei der Beantragung von Zuschüssen und Finanzierungshilfen.

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    In 3 einfachen Schritt zu Ihrem Treppenlift ...

    01

    Kostenvoranschlag

    Lassen Sie sich in einem ersten Schritt von einer Fachfirma beraten. Den Kostenvoranschlag inkl. Montage reichen Sie dann bei Ihrer Pflegekasse ein.

    02

    Antragstellung

    Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) formlos bei Ihrer Versicherung.

    03

    Auftragserteilung

    Sobald die Pflegekasse Ihnen den Zuschuss zusichert, können Sie den Händler anweisen, den Auftrag auszuführen - also den Treppenlift bei Ihnen einzubauen.

    Kontakt
    Persönliche Beratung

    Treppenlift-Berater*in: Heike Bielenstedt für Bayern

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