Steuerliche Absetzbarkeit von Treppenliften
Trotz zahlreicher Fördermittel und Zuschüsse ist und bleibt der Eigenanteil an den Treppenlift-Kosten in vielen Fällen hoch. Nutzen Sie daher alle Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um die finanzielle Belastung zu senken. Eine davon ist, den Treppenlift steuerlich geltend zu machen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen neuen, gebrauchten oder einen Miet-Lift handelt.
Kostenvoranschlag anfordern
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel Voraussetzung, um einen Treppenlift-Zuschuss zu erhalten. Fordern Sie gleich bis zu drei Angebote lokaler Fachhändler in Ihrer Region an.

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Treppenlift als außergewöhnliche Belastung
Wenn es eine medizinische Grundlage gibt, die den Treppenlift-Einbau erforderlich macht, so dürfen Sie den gesamten Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung angeben. Ein ärztliches Attest reicht vollkommen aus. Ab Pflegegrad 4 akzeptiert die Finanzbehörde die Kosten auch ohne medizinischen Nachweis.
Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag unter Anrechnung der zumutbaren Belastung. Wie hoch diese ist, wird auf Basis Ihres Einkommens und Ihrer persönlichen Lebenssituation (Kinder, keine Kinder) definiert.
Menschen mit Behinderung können alternativ den Behinderten-Pauschbetrag nutzen, um den Treppenlift von der Steuer abzusetzen.
Medizinische Hilfsmittel: BFH-Urteil aus 2014
Im Jahr 2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass Treppenlifte (im engeren Sinne) medizinische Hilfsmittel (keine Pflegehilfsmittel) sind. Dementsprechend sei es nicht notwendig, ein amtsärztliches Attest vorzulegen, um die Kosten steuerlich geltend machen zu können. Vielmehr reiche ein einfacher, beispielsweise vom Hausarzt ausgestellter Nachweis aus, um die Notwendigkeit des Lifts zu bestätigen. Auch der Zeitpunkt, zu dem dieser Nachweis ausgestellt wird, sei nicht relevant. Es müsse lediglich festgestellt werden, dass die medizinische Notwendigkeit zum Zeitpunkt des Einbaus bestand. Das Finanzgericht Münster bestätigte 2016 die Auffassung des Bundesfinanzhofes.
Rechenbeispiel
Im folgenden Beispiel legen wir Treppenlift-Kosten von 7.000 Euro zugrunde, die zu Teilen über den Zuschuss der Pflegeversicherung finanziert werden. Der/die Antragsteller/in hat in diesem Fall zwei Kinder und Einkünfte von 19.000 Euro pro Jahr.
Treppenlift-Kosten | 7.000 Euro |
– Pflegekassenzuschuss | (bis zu) 4.000 Euro |
Eigenanteil (außergewöhnliche Belastung) | 3.000 Euro |
Die 3.000 Euro dürfen in diesem Beispiel als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung vermerkt werden. Davon wird das Finanzamt 3 % als zumutbare Belastung (90 Euro) abziehen. Die verbleibenden 2.910 Euro mindern damit die Steuerlast. Statt auf 19.000 Euro werden also (nur noch) auf 16.090 Euro Steuern erhoben.
Steuer-Tipp:
Sammeln Sie sämtliche über das Jahr anfallenden Kosten. So sind auch Kosten für andere barrierefreie Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Handwerkerkosten absetzen
Sollte es keine medizinische Notwendigkeit für den Treppenlift geben, so dürfen Sie nicht die gesamten Kosten von der Steuer absetzen. In diesem Fall akzeptiert das Finanzamt nur die Handwerkerkosten - und davon auch lediglich 20 %. Ferner ist die Steuerersparnis hier bei 1.200 Euro jährlich gedeckelt.
Wichtig: Lassen Sie sich in diesem Fall separate Rechnungen für Lift und Einbau ausstellen - zumindest jedoch die Kosten separat in einer Rechnung aufschlüsseln.
Treppenlift-Kosten | 7.000 Euro |
davon Handwerkerkosten | 750 Euro |
Abzugsberechtigt (20 %) | 150 Euro |
Tragen Sie die Handwerkerkosten auf Seite 3 des Hauptvordrucks unter "Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen" (Zeile 75) ein. Wichtig: Bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Belege gut auffindbar auf, falls das Finanzamt einen Nachweis fordert.
Fordern Sie einen unverbindlichen Rückruf durch unsere BeraterInnen an.
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Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Zuschuss / Förderung
In der Regel ist ein Kostenvoranschlag für einen Treppenlift Voraussetzung, um eine Förderung (beispielsweise durch die Pflegeversicherung) zu erhalten. Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro pro Person an einer barrierefreien Wohnraumanpassung. Pro Haushalt können sogar bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden. Auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen verschieden Zuschüsse und Förderungen aus Bundes-, Landes- und Stadtebene zur Verfügung.
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Alles Wichtige zu Treppenliften
Welche Treppenlift-Arten gibt es, mit welchen Kosten muss man kalkulieren, sind gebrauchte Treppenlift günstiger als neue Modelle und ist der Einbau des Lifts überhaupt machbar? Wir klären auf: Unten finden Sie Links zu unseren wichtigsten Infoseiten.
Lifte für jede Treppenform
Treppenlifte können an fast jeder Treppe, unabhängig von ihrer Form und ihrem Material, verbaut werden. Dies gilt gleichermaßen für Innen- und Außentreppen in privaten, gemeinschaftlich sowie öffentlich genutzten Immobilien.
Funktion und Komfort
Moderne Treppenlift haben nichts mehr mit denen von vor der Jahrtausendwende zu tun. Akkubetrieb, frei wählbare Farben / Dekore, Drehsitze, klappbare Schienen, Sitze und Plattformen: Komfort und Funktion gehören bei renommierten Anbietern zum Standard.
01
Kostenvoranschlag
Lassen Sie sich in einem ersten Schritt von einer Fachfirma beraten und fordern Sie einen Kostenvoranschlag an. Rufen Sie dazu einfach an.
02
Finanzierung
Klären Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens. Stellen Sie dazu beispielsweise einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
03
Auftragserteilung
Sobald alles geklärt wurde, erteilen Sie der Fachfirma den Auftrag. Der Lift wird anschließend schnellstmöglich geliefert und montiert.
Persönliche Beratung

Unsere Fachberaterinnen und Fachberater sind persönlich für Sie erreichbar. Gerne vereinbaren wir für Sie einen Vor-Ort-Termin mit unseren lokalen Partnerfirmen - natürlich nur, wenn Sie dies explizit wünschen.
Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit
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