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Treppenlift & Steuern
Treppenlift von der Steuer absetzen

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Steuerliche Absetzbarkeit von Treppenliften

Trotz zahlreicher Fördermittel und Zuschüsse ist und bleibt der Eigenanteil an den Treppenlift-Kosten in vielen Fällen hoch. Nutzen Sie daher alle Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um die finanzielle Belastung zu senken. Eine davon ist, den Treppenlift steuerlich geltend zu machen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen neuen, gebrauchten oder einen Miet-Lift handelt.

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Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel Voraussetzung, um einen Treppenlift-Zuschuss zu erhalten. Fordern Sie gleich bis zu drei Angebote lokaler Fachhändler in Ihrer Region an.

Steuern - Heike Bielenstedt - Fachberaterin

Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit

0800 723 60 19
info@treppenlift-pflegekasse.de

Treppenlift als außergewöhnliche Belastung

Wenn es eine medizinische Grundlage gibt, die den Treppenlift-Einbau erforderlich macht, so dürfen Sie den gesamten Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung angeben. Ein ärztliches Attest reicht vollkommen aus. Ab Pflegegrad 4 akzeptiert die Finanzbehörde die Kosten auch ohne medizinischen Nachweis. 

Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag unter Anrechnung der zumutbaren Belastung. Wie hoch diese ist, wird auf Basis Ihres Einkommens und Ihrer persönlichen Lebenssituation (Kinder, keine Kinder) definiert. 

Menschen mit Behinderung können alternativ den Behinderten-Pauschbetrag nutzen, um den Treppenlift von der Steuer abzusetzen.

Medizinische Hilfsmittel: BFH-Urteil aus 2014

Im Jahr 2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass Treppenlifte (im engeren Sinne) medizinische Hilfsmittel (keine Pflegehilfsmittel) sind. Dementsprechend sei es nicht notwendig, ein amtsärztliches Attest vorzulegen, um die Kosten steuerlich geltend machen zu können. Vielmehr reiche ein einfacher, beispielsweise vom Hausarzt ausgestellter Nachweis aus, um die Notwendigkeit des Lifts zu bestätigen. Auch der Zeitpunkt, zu dem dieser Nachweis ausgestellt wird, sei nicht relevant. Es müsse lediglich festgestellt werden, dass die medizinische Notwendigkeit zum Zeitpunkt des Einbaus bestand. Das Finanzgericht Münster bestätigte 2016 die Auffassung des Bundesfinanzhofes.

  • nur, wenn der Lift notwendig ist
  • Absetzbarkeit des Eigenanteils
  • Anrechnung der zumutbaren Belastung
  • Behinderten-Pauschbetrag als Alternative
  • medizinischer Nachweis ausreichend
  • kein amtsärztliches Attest notwendig

Rechenbeispiel

Im folgenden Beispiel legen wir Treppenlift-Kosten von 7.000 Euro zugrunde, die zu Teilen über den Zuschuss der Pflegeversicherung finanziert werden. Der/die Antragsteller/in hat in diesem Fall zwei Kinder und Einkünfte von 19.000 Euro pro Jahr. 

Treppenlift-Kosten 7.000 Euro
– Pflegekassenzuschuss (bis zu) 4.000 Euro
Eigenanteil (außergewöhnliche Belastung) 3.000 Euro

Die 3.000 Euro dürfen in diesem Beispiel als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung vermerkt werden. Davon wird das Finanzamt 3 % als zumutbare Belastung (90 Euro) abziehen. Die verbleibenden 2.910 Euro mindern damit die Steuerlast. Statt auf 19.000 Euro werden also (nur noch) auf 16.090 Euro Steuern erhoben.

Steuer-Tipp:

Sammeln Sie sämtliche über das Jahr anfallenden Kosten. So sind auch Kosten für andere barrierefreie Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Handwerkerkosten absetzen

Sollte es keine medizinische Notwendigkeit für den Treppenlift geben, so dürfen Sie nicht die gesamten Kosten von der Steuer absetzen. In diesem Fall akzeptiert das Finanzamt nur die Handwerkerkosten - und davon auch lediglich 20 %. Ferner ist die Steuerersparnis hier bei 1.200 Euro jährlich gedeckelt. 

Wichtig: Lassen Sie sich in diesem Fall separate Rechnungen für Lift und Einbau ausstellen - zumindest jedoch die Kosten separat in einer Rechnung aufschlüsseln. 

Treppenlift-Kosten 7.000 Euro
davon Handwerkerkosten 750 Euro
Abzugsberechtigt (20 %) 150 Euro

Tragen Sie die Handwerkerkosten auf Seite 3 des Hauptvordrucks unter "Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen" (Zeile 75) ein. Wichtig: Bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Belege gut auffindbar auf, falls das Finanzamt einen Nachweis fordert. 

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Nicht immer ist die Pflegekasse zuständig. Ohne Pflegegrad könnte ein Zuschuss der staatlichen Förderbank KfW in Höhe von bis zu 5.000 € pro Wohneinheit für Sie infrage kommen. Die Bank hat alternativ dazu auch einen zinsgünstigen Förderkredit im Angebot. Zudem sollten andere Kostenträger (z. B. Unfallkasse, Haftpflichtversicherung, Arbeitsamt und Integrationsamt) geprüft werden.

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    Voraussetzung für Zuschuss / Förderung

    In der Regel ist ein Kostenvoranschlag für einen Treppenlift Voraussetzung, um eine Förderung (beispielsweise durch die Pflegeversicherung) zu erhalten. Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro pro Person an einer barrierefreien Wohnraumanpassung. Pro Haushalt können sogar bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden. Auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen verschieden Zuschüsse und Förderungen aus Bundes-, Landes- und Stadtebene zur Verfügung.

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    Alles Wichtige zu Treppenliften

    Welche Treppenlift-Arten gibt es, mit welchen Kosten muss man kalkulieren, sind gebrauchte Treppenlift günstiger als neue Modelle und ist der Einbau des Lifts überhaupt machbar? Wir klären auf: Unten finden Sie Links zu unseren wichtigsten Infoseiten.

    Lifte für jede Treppenform

    Treppenlifte können an fast jeder Treppe, unabhängig von ihrer Form und ihrem Material, verbaut werden. Dies gilt gleichermaßen für Innen- und Außentreppen in privaten, gemeinschaftlich sowie öffentlich genutzten Immobilien.

    Funktion und Komfort

    Moderne Treppenlift haben nichts mehr mit denen von vor der Jahrtausendwende zu tun. Akkubetrieb, frei wählbare Farben / Dekore, Drehsitze, klappbare Schienen, Sitze und Plattformen: Komfort und Funktion gehören bei renommierten Anbietern zum Standard.

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    02

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    Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) formlos bei Ihrer Versicherung.

    03

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    Sobald die Pflegekasse Ihnen den Zuschuss zusichert, können Sie den Händler anweisen, den Auftrag auszuführen - also den Treppenlift bei Ihnen einzubauen.

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    Treppenlift-Berater*in: Heike Bielenstedt für Steuern

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