✅ bis zu 4.000 € p. P von der Pflegekasse
✅ weitere Finanzierungshilfen
✅ unverbindlicher Kostenvoranschlag
Kostenvoranschlag für Antrag
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Sozialamt als Kostenträger
Treppenlift: Wann zahlt der Sozialhilfeträger?

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Unterstütung für finanzschwache Personen

Ist kein anderer Kostenträger zuständig und wurden sonstige Finanzierungshilfen (z. B. Kredite) abgelehnt, ist das Grundsicherungsamt die letzte Chance für Betroffene, finanzielle Unterstützung für einen Treppenlift zu erhalten.

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Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel Voraussetzung, um einen Treppenlift-Zuschuss zu erhalten. Fordern Sie gleich bis zu drei Angebote lokaler Fachhändler in Ihrer Region an.

Sozialamt - Heike Bielenstedt - Fachberaterin

Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit

0800 723 60 19
info@treppenlift-pflegekasse.de

Welche Kosten übernimmt das Sozialamt?

Wenn tatsächlich der Sozialhilfeträger zuständig ist, übernimmt dieser die Kosten für das günstigste für die jeweilige Situation notwendige Treppenlift-Modell. Es ist also wichtig, sich vorab Kostenvoranschläge einzuholen und die Angebote miteinander zu vergleichen.

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Gesetzlicher Anspruch auf Kostenbeteiligung nach GB 12 (Altenhilfe) bzw. SGB 9 (Teilhabe)

Betroffene haben gemäß § 71 SGB 12, §§ 77, 113 SGB 9, Leistungen für Wohnraum und zur sozialen Teilhabe gem. Eingliederungshilfe BTHG nur dann Anspruch auf Leistungen, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse keine Eigenfinanzierung ermöglichen. Teilweise werden Leistungen der Soziahilfeträger auch nur als Darlehen gewährt und müssen entsprechend zurückgezahlt werden.

  • Treppenlift muss notwendig sein
  • kein anderer Kostenträger zuständig
  • günstigstes Angebot muss gewählt werden
  • Kostenübernahme des Eigenanteils
  • unabhängig von Grundsicherung

Fallbeispiel

Ist der Treppenlift-Einbau notwendig (eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch das Sozialamt) liegt meistens auch ein Pflegegrad vor. Wenn nicht, sollten Sie diesen unbedingt sofort beantragen, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Bereits ab Pflegegrad 1 unterstützt diese barrierefreie Umbauten mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Person. Die Pflegekasse ist also erster Kostenträger, selbst wenn Sie ALG 2 / Sozialhilfe / Grundsicherung (im Alter) erhalten.

In vielen Fällen reichen diese 4.000 Euro aber nicht aus, um die Gesamtkosten zu decken. So sind beispielsweise Plattformlifte für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer deutlich kostenintensiver als klassische Sitzlifte.

Zudem ist es mit dem Treppenlift häufig nicht getan. Oft sind zusätzliche Umbaumaßnahmen im Badezimmer oder in anderen Bereichen der Wohnung (des Hauses) notwendig. Es verbleibt also ein Restbetrag, den man aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Nicht nur finanziell schlechter gestellte Menschen benötigen dafür in der Regel einen Kredit. Ist der Antragsteller nicht solvent, kann also entsprechend keine Bonität aufweisen, werden die Kredite meist abgelehnt.

Beispielrechnung

Posten Betrag
Treppenlift-Kosten 7.500 €
Pflegekassenzuschuss 4.000 €
Eigenanteil (kann ggfs. vom Sozialamt übernommen werden)  3.500 €

Der Richtige Ansprechpartner

In vielen Städten und Gemeinden heißt das “Sozialamt” auch „Amt für Jugend und Familie“, „Fachbereich Soziales und Wohnen“, „Fachbereich Soziales und Integration“ oder “Amt für soziale Sicherung”. Obwohl sich die Kostenträger bei vielen Leistungen unterscheiden (überregional / lokal) sind diese Behörden für Sie stets die erste Anlaufstelle. Im Rathaus Ihrer Stadt / Gemeinde wird man Ihnen Auskunft erteilen. Die richtigen Adressen finden Sie außerdem über eine simple Internetsuche.

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Nicht immer ist die Pflegekasse zuständig. Ohne Pflegegrad könnte ein Zuschuss der staatlichen Förderbank KfW in Höhe von bis zu 5.000 € pro Wohneinheit für Sie infrage kommen. Die Bank hat alternativ dazu auch einen zinsgünstigen Förderkredit im Angebot. Zudem sollten andere Kostenträger (z. B. Unfallkasse, Haftpflichtversicherung, Arbeitsamt und Integrationsamt) geprüft werden.

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    Kostenvoranschlag:

    Voraussetzung für Zuschuss / Förderung

    In der Regel ist ein Kostenvoranschlag für einen Treppenlift Voraussetzung, um eine Förderung (beispielsweise durch die Pflegeversicherung) zu erhalten. Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro pro Person an einer barrierefreien Wohnraumanpassung. Pro Haushalt können sogar bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden. Auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen verschieden Zuschüsse und Förderungen aus Bundes-, Landes- und Stadtebene zur Verfügung.

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    Alles Wichtige zu Treppenliften

    Welche Treppenlift-Arten gibt es, mit welchen Kosten muss man kalkulieren, sind gebrauchte Treppenlift günstiger als neue Modelle und ist der Einbau des Lifts überhaupt machbar? Wir klären auf: Unten finden Sie Links zu unseren wichtigsten Infoseiten.

    Lifte für jede Treppenform

    Treppenlifte können an fast jeder Treppe, unabhängig von ihrer Form und ihrem Material, verbaut werden. Dies gilt gleichermaßen für Innen- und Außentreppen in privaten, gemeinschaftlich sowie öffentlich genutzten Immobilien.

    Funktion und Komfort

    Moderne Treppenlift haben nichts mehr mit denen von vor der Jahrtausendwende zu tun. Akkubetrieb, frei wählbare Farben / Dekore, Drehsitze, klappbare Schienen, Sitze und Plattformen: Komfort und Funktion gehören bei renommierten Anbietern zum Standard.

    Treppenlift-Beratung in Ihrer Stadt

    Unsere Partnerfirmen in ganz Deutschland prüfen die Treppenlift-Machbarkeit vor Ort, erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot und unterstützen Sie bei der Beantragung von Zuschüssen und Finanzierungshilfen.

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    01

    Kostenvoranschlag

    Lassen Sie sich in einem ersten Schritt von einer Fachfirma beraten. Den Kostenvoranschlag inkl. Montage reichen Sie dann bei Ihrer Pflegekasse ein.

    02

    Antragstellung

    Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) formlos bei Ihrer Versicherung.

    03

    Auftragserteilung

    Sobald die Pflegekasse Ihnen den Zuschuss zusichert, können Sie den Händler anweisen, den Auftrag auszuführen - also den Treppenlift bei Ihnen einzubauen.

    Kontakt
    Persönliche Beratung

    Treppenlift-Berater*in: Heike Bielenstedt für Sozialamt

    Unsere Service-Zeiten:
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    Samstag: 08:00 - 18:00 Uhr
    Sonntag: nach Absprache

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