Regionale Förderung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg unterstützt die Stadt Friedrichshafen den Abbau von Barrieren in Bestandsimmobilien mit direkten Zuschüssen. Für einen Treppenlift können Sie beispielsweise bis zu 2.500 Euro Zuschuss erhalten. Erfahren Sie mehr und fordern Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag an, den Sie gemeinsam mit Ihrem Antrag einreichen.
Kostenvoranschlag anfordern
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel Voraussetzung, um einen Treppenlift-Zuschuss zu erhalten. Fordern Sie gleich bis zu drei Angebote lokaler Fachhändler in Ihrer Region an.

0800 - 589 48 76 | info@treppenlift-pflegekasse.de
Regionale Förderung in Baden-Württemberg
Neben dem überregionalen KfW-Förderkredit 150 “altersgerecht Umbauen” sowie dem Investitionszuschuss 455-B gewährt in Baden-Württemberg aktuell die Stadt Friedrichshafen direkte Zuschüsse für barrierefreie Umbauten.
So unterstützt diese:
- den Einbau eines Aufzugs / Treppenlifts mit max. 2.500 €.
- den Abbau von Barrieren im Sanitärbereich mit max. 1.500 €
- rollstuhlgerechte Eingangs- und Zimmertüren mit max. 500 €.
- einen rollstuhlgerechten Hauszugang mit max. 500 €.
Die Zuschüsse sind in diesem Fall mit anderen Förderungen kombinierbar.
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Friedrichshafen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-0
Fax +49 7541 203-1199
stadtverwaltung@friedrichshafen.de
Erforderliche Unterlagen:
Neben einem Grundriss und Ansichten des Objekts sowie Bildern des Objekts im Ist-Zustand muss dem Antrag ein Kostenvoranschlag beigefügt werden.
Wichtige Voraussetzung: Der Antrag muss vor Abschluss der Umbaumaßnahme eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Vermieter von Bestandsimmobilien in der Stadt Friedrichshafen.
Fordern Sie einen unverbindlichen Rückruf durch unsere BeraterInnen an.
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Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Zuschuss / Förderung
In der Regel ist ein Kostenvoranschlag für einen Treppenlift Voraussetzung, um eine Förderung (beispielsweise durch die Pflegeversicherung) zu erhalten. Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro pro Person an einer barrierefreien Wohnraumanpassung. Pro Haushalt können sogar bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden. Auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen verschieden Zuschüsse und Förderungen aus Bundes-, Landes- und Stadtebene zur Verfügung.
Kostenlos anrufen: 0800 - 589 48 76





Alles Wichtige zu Treppenliften
Welche Treppenlift-Arten gibt es, mit welchen Kosten muss man kalkulieren, sind gebrauchte Treppenlift günstiger als neue Modelle und ist der Einbau des Lifts überhaupt machbar? Wir klären auf: Unten finden Sie Links zu unseren wichtigsten Infoseiten.
Lifte für jede Treppenform
Treppenlifte können an fast jeder Treppe, unabhängig von ihrer Form und ihrem Material, verbaut werden. Dies gilt gleichermaßen für Innen- und Außentreppen in privaten, gemeinschaftlich sowie öffentlich genutzten Immobilien.
Funktion und Komfort
Moderne Treppenlift haben nichts mehr mit denen von vor der Jahrtausendwende zu tun. Akkubetrieb, frei wählbare Farben / Dekore, Drehsitze, klappbare Schienen, Sitze und Plattformen: Komfort und Funktion gehören bei renommierten Anbietern zum Standard.
01
Kostenvoranschlag
Lassen Sie sich in einem ersten Schritt von einer Fachfirma beraten und fordern Sie einen Kostenvoranschlag an. Rufen Sie dazu einfach an.
02
Finanzierung
Klären Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens. Stellen Sie dazu beispielsweise einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
03
Auftragserteilung
Sobald alles geklärt wurde, erteilen Sie der Fachfirma den Auftrag. Der Lift wird anschließend schnellstmöglich geliefert und montiert.
Persönliche Beratung

Unsere Fachberaterinnen und Fachberater sind persönlich für Sie erreichbar. Gerne vereinbaren wir für Sie einen Vor-Ort-Termin mit unseren lokalen Partnerfirmen - natürlich nur, wenn Sie dies explizit wünschen.
Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit
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