Eines haben manuelle Treppensteighilfen mit Haltegriff und Treppensteighilfen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer gemeinsam: Sie verringern das Hindernis Treppe und ermöglichen ein teilweises, sicheres Begehen - bzw. im Falle von Rollstuhl-Treppensteigern: befahren - der Treppe. Lernen Sie die verschiedenen Möglichkeiten kennen und fordern Sie auf Wunsch eine persönliche Beratung vor Ort in Ihrer Region an.
Hierbei handelt es sich in der Regel um Geräte, die einer ganz normalen Sackkarre ähneln und an den Rollstuhl angedockt werden. Unterschiedenen wird zwischen Treppenraupen und Treppensteigern, die eine andere Technik nutzen. Es gibt sowohl manuelle als auch elektrisch unterstützte Lösungen. Manche benötigen eine Begleitperson und ermöglichen keine hundertprozentige Eigenständigkeit. Andere Varianten ermöglichen hingegen das eigenständige Bewältigen der Treppe. Zudem drängen immer mehr Rollstühle auf den Markt, die eine integrierte Treppensteighilfe besitzen.
Diese Form der Treppensteighilfe ist NICHT für Rollstuhlfahrer:innen geeignet. Stattdessen richtet sich das Handlauf-System mit Haltegriff an Personen, die eigenständig Treppensteigen können, jedoch das Plus an Sicherheit wünschen. Das ist oft bei Seniorinnen und Senioren der Fall, die nicht mehr so sicher auf den Beinen sind. Entsprechend sind die Produkt im Bereich Sturzprophylaxe, wenn ein Treppenlift noch nicht zwingend notwendig ist, das Mittel der Wahl. Hier haben sich manuelle Lösungen wie der ToproStep bewährt. Es gibt allerdings auch elektrisch unterstütze Produkte die den StairWalker von Thyssen.
Ob sich die Investition in eine Treppensteighilfe lohnt, hängt vor allem davon ab, ob Sie auf Zuschüsse angewiesen sind. Denn Handlauf-Treppensteighilfen sind aktuell keine Pflegehilfsmittel und werden deshalb nicht direkt von der Pflegeversicherung bezuschusst. Trotzdem sind gut und gerne bis zu 3.000 Euro und mehr für ein solches Produkt fällig. Zwar starten auch (neue) Treppenlifte in diesem Preisbereich, doch der Anwendungsbereich eines Treppenlifts (oder gar klassischen Aufzugs) ist deutlich größer.
Weil Sie als Person mit Pflegegrad 1 (oder höher) den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zur Finanzierung heranziehen müssen und dieser im Regelfall nur einmalig gewährt wird, sollten Sie sich genau überlegen, welche Investition Sie damit tätigen. Für viele Personen ist der Lift, perspektivisch gesehen, die bessere Lösung, zumal sich dieser (insbesondere als Gebrauchtmodell) oft vollständig und damit ohne Eigenanteil durch den Pflegekassenzuschuss finanzieren lässt.
Mein Team und ich beraten Sie gerne telefonisch rund ums Thema Mobilitätshilfe. Rufen Sie uns an und fordern Sie auf Wunsch ein unverbindliches Vergleichsangebot unserer lokalen Partnerfirmen in ganz Deutschland an.
Ihre Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit
Es wird zwischen Lösungen für Rollstuhlfahrer:innen und Produkten für Personen unterschieden, die prinzipiell (noch) selber Treppensteigen können. Letztere stellen ein System aus Handlauf und Haltegriff dar. Bei Rollstuhl-Treppensteigern handelt es sich entweder um andockbare "Sackkarren" oder Raupen (Treppenraupen).
Die logischste Alternative ist ein passender Treppenlift. Dieser bietet höchstmöglichen Komfort und höchste Sicherheit. Es gibt Lösungen wie den Sitzlift für alle, die sich selbstständig hinsetzen und wieder aufstehen können sowie Varianten, die samt Rollator oder Rollstuhl befahrbar sind (Hublifte und Plattformlifte).
Wer für die Kosten der Treppensteighilfe aufkommt bzw. ob eine Beteiligung der Krankenkasse oder Pflegekassen vorgesehen ist, hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. So kann eine Treppensteighilfe durchaus ein technisches Pflegehilfsmittel sein - also ein Produkt, dass die Pflege zu Hause ermöglicht oder erleichtert und / oder die Eigenständigkeit der betroffenen Person erhöht. Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung an Pflegehilfsmitteln ist ein bestehender Pflegegrad.
Kostenlosen Rückruf anfordern
In der Regel ist ein Kostenvoranschlag für einen Treppenlift Voraussetzung, um eine Förderung (beispielsweise durch die Pflegeversicherung) zu erhalten. Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro pro Person an einer barrierefreien Wohnraumanpassung. Pro Haushalt können sogar bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden. Auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen verschieden Zuschüsse und Förderungen aus Bundes-, Landes- und Stadtebene zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie kostenlos
Unsere Partnerfirmen in ganz Deutschland prüfen die Treppenlift-Machbarkeit vor Ort, erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot und unterstützen Sie bei der Beantragung von Zuschüssen und Finanzierungshilfen.
In 3 einfachen Schritt zu Ihrem Treppenlift ...
Lassen Sie sich in einem ersten Schritt von einer Fachfirma beraten. Den Kostenvoranschlag inkl. Montage reichen Sie dann bei Ihrer Pflegekasse ein.
Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) formlos bei Ihrer Versicherung.
Sobald die Pflegekasse Ihnen den Zuschuss zusichert, können Sie den Händler anweisen, den Auftrag auszuführen - also den Treppenlift bei Ihnen einzubauen.
Unsere Service-Zeiten:
Mo bis Fr: 08:00 - 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Sonntag: nach Absprache