✅ bis zu 4.000 € p. P von der Pflegekasse
✅ weitere Finanzierungshilfen
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Der Treppensteiger:
Treppensteiggerät für RollstuhlfahrerInnen

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"Günstige" Mobilitätshilfe

Die Treppe ist zu schmal und / oder ein Treppenlift bzw. Senkrechtlift zu teuer? Ein Treppensteiger (auch: Treppenraupe) ist DIE preiswerte und vor allem mobile Alternative für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Das Treppensteiggerät ähnelt einer “Sackkarre" und ist bereits ab 1.000 Euro Neupreis erhältlich. Sie sind auf der Suche eine einer Treppensteighilfe mit Haltegriff und Handlauf (NICHT für Rollstuhlfahrer:innen)? Hier entlang.

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Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel Voraussetzung, um einen Treppenlift-Zuschuss zu erhalten. Fordern Sie gleich bis zu drei Angebote lokaler Fachhändler in Ihrer Region an.

Treppensteiger - Heike Bielenstedt - Fachberaterin

Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit

0800 723 60 19
info@treppenlift-pflegekasse.de

Treppenraupe: nicht für jeden geeignet

Der Treppensteiger hat einen ganz großen Vorteil gegenüber Treppenliften: Er ist deutlich günstiger. Der Neupreis liegt zwischen 1.000 und 5.000 Euro - je nach Ausstattung. Zudem werden die Kosten meist (zu Teilen) von der Pflegekasse übernommen, da die Treppenraupen als Pflegehilfsmittel gelten. Somit wird kein Budget vom Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen benötigt. 

Allerdings brauchen die zumeist elektrisch betriebenen Steighilfen eine zweite Person (Begleitperson). Komplett eigenständig sind Betroffene mit einer solchen Lösung also nicht. Zudem ist oft ein Umstieg vom Rollstuhl in den Treppensteiger notwendig - außer es handelt sich um ein Treppensteiggerät, das an den vorhandenen Rollstuhl angeschlossen wird.

Ganz neu erhältlich, allerdings deutlich teurer als normale Treppenraupen bzw. "Treppensteiger-Rollstühle” sind Rollstühle, die das Treppensteigen ohne Begleitperson ermöglichen. Hier ist jedoch die Finanzierung durch die Kranken- bzw. Pflegekasse nicht immer sichergestellt.

  • Vorteile:
  • deutlich günstiger als Treppenlifte
  • mobil einsetzbar
  • keine bauliche Veränderung notwendig
  • als Pflegehilfsmittel klassifiziert
  • neu ab 1.000 bis 5.000 € - gebraucht noch günstiger
  • Nachteile:
  • bietet keine vollständige Eigenständigkeit
  • oft Umstieg von Rollstuhl in Treppenraupe notwendig
  • Bedienung durch Begleitperson

Preise und Technik

Unterscheiden wird maßgeblich zwischen:

  • Treppenraupen mit integrierter Sitzeinheit sowie
  • Modellen, die an den Rollstuhl gekoppelt werden.

Beide Varianten werden über klassische Lithium-Ionen-Akkus (teilweise auch noch Blei-Gel-Akkus) angetrieben. Damit sind Treppensteiger mobil - einen Stromanschluss benötigt man lediglich zum Laden der Akkus.

Die Tragfähigkeit des rund 25 kg schweren Steigers beträgt bis zu 300 kg. Meist sind die Modelle aber für ein Körpergewicht von bis zu 160 kg ausgelegt.

Optional erhältlich sind KfZ-Ladegeräte, Kopfstützen, Sicherheitsgurte und anderes Zubehör. Die Neupreise für elektrische Treppensteiger starten bei 1.000 Euro. Dabei sind Modelle mit Sitz oft teurer als solche, die an bestehende Rollstühle angeschlossen werden. Auch Preise von 4.500 - 5.000 Euro und mehr sind möglich. Dank der Klassifizierung als Pflegehilfsmittel werden die Kosten - anders als beim Treppenlift - jedoch fast immer (sofern medizinisch notwendig) von der zuständigen Pflegeversicherung (z.B. AOKBarmer etc.) übernommen.

  • ab 1.000 Euro
  • gebrauchte Treppensteiger günstiger
  • inkl. Akku
  • KFZ-Ladegerät erhältlich
  • bequeme Kopfstützen
  • Sicherheitsgurte
  • bis zu 300 kg Traglast
  • Sicherheit durch automatischen Bremsmechanismus
  • schonend für Treppenbelag
  • nicht für Teppichläufer geeignet
  • 300 bis 500 Stufen Reichweite pro Akkuladung
  • verschiedene Geschwindigkeiten wählbar
  • TÜV-geprüfte Sicherheit
  • GS-Siegel
  • für alle Treppenformen

Günstige Rollstuhllifte: die Alternativen zur Alternative

Während mobile Treppensteiger (und mobile Hublifte / Hebebühnen) vor allem unterwegs (z. B. an Autos), in öffentlichen Einrichtungen sowie für Pflegedienste und andere Gesundheitsdienstleister eine echte Bereicherung sind, können die Treppenraupen fest installierten Treppenliften für Rollstuhlfahrer im privaten Wohnraum nicht das Wasser reichen. Das liegt schlichtweg daran, dass nur Treppenlifte RollstuhlfahrerInnen ein weitgehend eigenständiges Leben trotz Treppen bzw. einem sich auf mehrere Etagen verteilten Wohnraum ermöglichen. Bei sehr geringen Höhenunterschieden (vor allem im Außenbereich) reicht oft schon eine günstige Rollstuhlrampe aus.

Auch für schmale, steile und sehr lange Treppen gibt es Lösungen, die über den Zuschuss für eine Wohnraumanpassung ebenfalls (indirekt) mit bis zu 4.000 Euro pro Person von der Pflegekasse unterstützt werden. In Anbetracht der Tatsache, dass Rollstuhllifte (Hublifte) bereits ab 5.500 Euro erhältlich sind und gebrauchte Modelle noch einmal deutlich unter den Neupreisen liegen können, sind auch Treppenlifte für die meisten Menschen finanzierbar. Greift der Pflegekassenzuschuss nicht, stehen zudem weitere Finanzierungshilfen zur Verfügung. In finanziell besonders prekären Situationen, zahlt ggfs. sogar das Sozialamt.

Alle Infos zu Rollstuhlliften
  • regionale Fördermittel
  • Versicherungen als Kostenträger
  • Integrationshilfe

Miete: Temporär auf Rollstuhl angewiesen?

Genau wie Treppenlifte können Sie auch Treppenraupen mieten. Die Mietraten liegen hier zwischen zwischen 100 und 150 Euro. Einmalige Pauschalzahlungen sind nicht notwendig, da kein weder eine Schienenfertigung noch ein Einbau notwendig sind. 

Angebote lokaler Händler
  • Bekannte Hersteller von Treppensteigern:
  • Sano Deutschland GmbH
  • Lehner Lifttechnik GmbH
  • AAT Alber Antriebstechnik GmbH
  • M. Bartels Reha Im- und Export GmbH
  • Zonzini Srl
  • Perfekta-Lift GmbH
  • T.G.R. Srl
  • Vassilli s.r.l.
  • Scewo AG
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    Kostenvoranschlag:

    Voraussetzung für Zuschuss / Förderung

    In der Regel ist ein Kostenvoranschlag für einen Treppenlift Voraussetzung, um eine Förderung (beispielsweise durch die Pflegeversicherung) zu erhalten. Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro pro Person an einer barrierefreien Wohnraumanpassung. Pro Haushalt können sogar bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden. Auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen verschieden Zuschüsse und Förderungen aus Bundes-, Landes- und Stadtebene zur Verfügung.

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    Unsere Partnerfirmen in ganz Deutschland prüfen die Treppenlift-Machbarkeit vor Ort, erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot und unterstützen Sie bei der Beantragung von Zuschüssen und Finanzierungshilfen.

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    01

    Kostenvoranschlag

    Lassen Sie sich in einem ersten Schritt von einer Fachfirma beraten. Den Kostenvoranschlag inkl. Montage reichen Sie dann bei Ihrer Pflegekasse ein.

    02

    Antragstellung

    Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) formlos bei Ihrer Versicherung.

    03

    Auftragserteilung

    Sobald die Pflegekasse Ihnen den Zuschuss zusichert, können Sie den Händler anweisen, den Auftrag auszuführen - also den Treppenlift bei Ihnen einzubauen.

    Kontakt
    Persönliche Beratung

    Treppenlift-Berater*in: Heike Bielenstedt für Treppensteiger

    Unsere Service-Zeiten:
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    Samstag: 08:00 - 18:00 Uhr
    Sonntag: nach Absprache

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