Schmale Treppen sind platzsparend, stellen beim Einbau von Treppenliften jedoch eine Herausforderung dar. Dennoch gilt: Geht nicht, gibt’s nicht. Auch für schmale (oder sehr steile) Treppen haben Treppenlift-Anbieter wie TKE, Lifta, Hiro oder Sanimed eine Lösung parat. Das gilt für Sitzlifte ebenso wie für Plattformlifte.
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel Voraussetzung, um einen Treppenlift-Zuschuss (z. B. bis zu 4.000 Euro pro Person von der Pflegekasse) zu erhalten. Fordern Sie gleich ein unverbindliches Homelift-Angebot lokaler Fachhändler in Ihrer Region an.
Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit
0800 723 60 19
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Gemäß Landesbauordnungen und DIN 18065 (technische Baubestimmungen) darf die Mindestlaufbreite von 0,8 Metern trotz Treppenlift nicht dauerhaft unterschritten werden. In Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten oder 400 m² Wohnfläche gilt 1 m Mindestlaufbreite als Voraussetzung.
Sollte also trotz zusammengeklapptem Lift nicht ausreichend Platz vorhanden sein, empfiehlt es sich, eine kleine Kurve am Treppenanfang / -ende einzurichten, über die der Lift in eine Parkposition manövriert wird.
Rollstuhllifte (Plattformlifte) beanspruchen während der Fahrt (ausgeklappt) deutlich mehr Platz als Sitzlifte oder Stehlifte. Schließlich muss ein ganzer Rollstuhl Platz auf der Plattform finden. Solche Lifte brauchen zwischen 120 cm und 140 cm Platz (je nachdem, ob es sich um eine gerade oder eine Kurventreppe handelt). Informieren Sie sich im Zweifel über die Alternativen.
Falls schlicht und ergreifend kein Einbau machbar ist, sollten Sie die die Flinte dennoch noch nicht ins Korn werfen. Zum einen können Schienensysteme auch deckenhängend und damit sehr platzsparend montiert werden. Hier spricht man dann von einem Hängelift. Zudem stehen Hublifte und andere Senkrechtlifte bereit. Diese benötigen keine Führungsschienen und werden parallel zur Treppe montiert. Rollstühle finden hier ausreichend Platz. Treppenraupen dienen als mobile Lift-Alternative - Schienen müssen nicht montiert werden.
Liftsysteme bestehen immer aus dem Lift (Fahrmodul, Antrieb, Sitz / Plattform) und Führungsschienen (Ein-/Zweischienensystem, je nach Tragfähigkeit). Letztere werden entweder auf den Stufen oder aber an der Wand montiert. Je nach Befestigungsart müssen die Stufen nicht angebohrt werden. Professionelle Monteure versuchen stets die bausubstanzschonendste Lösung zu wählen.
Während enge Treppen in der Breite Platz sparen, lässt sich mit einem hohen Steigungswinkel die Länge der Treppe verringern. Selbstverständlich hat alles seine Grenzen, doch auch für diesen Fall gibt es Lösungen.
Je nach Modell und Schienensystem können Treppenlifte bis zu 75 Grad Steigung meistern. Damit würden die Lifte eigentlich den Begriff “Treppenleiter-Lift” verdienen - denn “Treppen” werden eigentlich über einen Steigungswinkel zwischen 20 und 45° definiert. Alles unter 20° Steigung wäre eine “Rampe”.
Bei einem Treppenlift für schmale und steile Treppen können ggfs. leicht erhöhte Kosten anfallen. Das liegt zum einen an einer optimierten Befestigung - vor allem jedoch an der geringen Schienenbreite. Hier ist das Einrohrschienensytem besser geeignet als ein Zweirohrsystem. Wichtig ist, dass auch das schmale Einrohrsystem eine hohe Tragfähigkeit aufweist. Kurven und Klappschienen müssen stets maßgefertigt werden. Das bedeutet: Je länger die Treppe bzw. je mehr Etagen und je enger die Kurve, desto mehr Aufwand entsteht.
Mit gebrauchten Treppenliften (vom Händler) können Sie bis zu 50 % im Vergleich zum Neukauf sparen. Achten Sie darauf, dass Sie ein Angebot inkl. platzsparender Schienen und samt Montage erhalten. Beim Privatkauf ist dies meist nicht der Fall. Bei Kurventreppen ist immer der Preis für neue, maßgefertigte Schienen einzukalkulieren. Nicht immer sind gebraucte Lifte deshalb deutlich günstiger als fabrikneue Modelle.
Die Miete lohnt sich für gewöhnlich nur bei temporären Einschränkungen der Mobilität. Auch hier ist eine Einmalzahlung für die Schienen, den Einbau sowie den Ausbau am ende der Laufzeit zu leisten.
Tipp: Prüfen Sie außerdem, welche Zuschüsse und Fördermittel (regional oder überregional) Ihnen zur Finanzierung des Treppenlifts zur Verfügung stehen. Gerne beraten Sie unsere Partnerfirmen in ganz Deutschland persönlich.
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Filtern Sie die Produktlinien bekannter Marken nach Einsatzbereich und Funktionalität. Gerne vermitteln wir Ihnen den passenden regionalen Vertriebspartner in Ihrer Region. Alle unsere Partnerfirmen beraten kostenlos und kümmern sich um Schienen, Einbau und weiterführende Leistungen wie Wartung und Reparatur.
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In der Regel ist ein Kostenvoranschlag für einen Treppenlift Voraussetzung, um eine Förderung (beispielsweise durch die Pflegeversicherung) zu erhalten. Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro pro Person an einer barrierefreien Wohnraumanpassung. Pro Haushalt können sogar bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden. Auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen verschieden Zuschüsse und Förderungen aus Bundes-, Landes- und Stadtebene zur Verfügung.
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Welche Treppenlift-Arten gibt es, mit welchen Kosten muss man kalkulieren, sind gebrauchte Treppenlift günstiger als neue Modelle und ist der Einbau des Lifts überhaupt machbar? Wir klären auf: Unten finden Sie Links zu unseren wichtigsten Infoseiten.
Treppenlifte können an fast jeder Treppe, unabhängig von ihrer Form und ihrem Material, verbaut werden. Dies gilt gleichermaßen für Innen- und Außentreppen in privaten, gemeinschaftlich sowie öffentlich genutzten Immobilien.
Moderne Treppenlift haben nichts mehr mit denen von vor der Jahrtausendwende zu tun. Akkubetrieb, frei wählbare Farben / Dekore, Drehsitze, klappbare Schienen, Sitze und Plattformen: Komfort und Funktion gehören bei renommierten Anbietern zum Standard.
Unsere Partnerfirmen in ganz Deutschland prüfen die Treppenlift-Machbarkeit vor Ort, erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot und unterstützen Sie bei der Beantragung von Zuschüssen und Finanzierungshilfen.
In 3 einfachen Schritt zu Ihrem Treppenlift ...
Lassen Sie sich in einem ersten Schritt von einer Fachfirma beraten. Den Kostenvoranschlag inkl. Montage reichen Sie dann bei Ihrer Pflegekasse ein.
Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) formlos bei Ihrer Versicherung.
Sobald die Pflegekasse Ihnen den Zuschuss zusichert, können Sie den Händler anweisen, den Auftrag auszuführen - also den Treppenlift bei Ihnen einzubauen.
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