Sichern Sie sich bis zu 4.000 Euro Zuschuss von der Barmer Pflegeversicherung für Ihren Treppenlift (oder andere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Jetzt Antrag stellen und Kostenvoranschlag anfordern!
Kostenvoranschlag anfordern
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel Voraussetzung, um einen Treppenlift-Zuschuss zu erhalten. Fordern Sie gleich bis zu drei Angebote lokaler Fachhändler in Ihrer Region an.
Heike Bielenstedt | Fachberaterin
0800 - 723 60 19 | info@treppenlift-pflegekasse.de
Laden Sie sich unser kostenloses Musterschreiben herunter und beantragen Sie noch heute einen Treppenlift-Zuschuss bei Ihrer Pflegeversicherung. Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich diese mit bis zu 4.000 € pro Person an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Die mit etwa 9 Millionen Versicherten zweitgrößte Krankenkasse der Bundesrepublik Deutschlands “Barmer GEK” ist eine Fusion der 1884 gegründeten Barmer Ersatzkasse und der im Jahr 1878 gegründeten Gmünder Ersatzkasse (GEK). Hauptsitz der Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist die Hauptstadt Berlin. Insgesamt verfügt die Barmer GEK über 380 Geschäftsstellen in ganz Deutschland.
In 3 einfachen Schritt zu Ihrem Treppenlift ...
Lassen Sie sich in einem ersten Schritt von einer Fachfirma beraten. Den Kostenvoranschlag inkl. Montage reichen Sie dann bei Ihrer Pflegekasse ein.
Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) formlos bei Ihrer Versicherung.
Sobald die Pflegekasse Ihnen den Zuschuss zusichert, können Sie den Händler anweisen, den Auftrag auszuführen - also den Treppenlift bei Ihnen einzubauen.
Sitzlift gebraucht | 4.000 Euro |
+ Montage | inklusive |
– Pflegekassenzuschuss | 4.000 Euro |
= Eigenanteil | 0 Euro |
Der Zuschuss der Kranken-/Pflegekasse kann auch für die Treppenlift-Miete sowie den Kauf besonders günstiger gebrauchter Treppenlifte genutzt werden.
Sollten Sie bzw. Ihre Angehörigen noch nicht in einem Pflegegrad eingestuft worden sein, beantragen Sie eine Überprüfung. Oft berechtigen schon scheinbar geringfügige Einschränkungen zum Erhalt von Leistungen. Erst ab Pflegegrad 1 unterstützt die Pflegeversicherung wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit einem Zuschuss.
Nicht immer ist die Pflegekasse zuständig. Ohne Pflegegrad könnte ein Zuschuss der staatlichen Förderbank KfW in Höhe von bis zu 5.000 € pro Wohneinheit für Sie infrage kommen. Die Bank hat alternativ dazu auch einen zinsgünstigen Förderkredit im Angebot. Zudem sollten andere Kostenträger (z. B. Unfallkasse, Haftpflichtversicherung, Arbeitsamt und Integrationsamt) geprüft werden.
Nich direkt. Ansprechpartner bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist die Pflegeversicherung. Diese ist jedoch Teil der Krankenkasse und unter der gleichen Adresse erreichbar.
Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 4.000 Euro pro Person. Pro Haushalt werden maximal 16.000 Euro Zuschuss gewährt (entspricht vier Personen).
Es muss zwingend ein Pflegegrad zugeteilt worden sein (mindestens Pflegegrad 1). Dies geschieht auf Basis eines Gutachtens, welches vom MDK (bei gesetzlichen Versicherungen) bzw. der Medicproof GmbH (bei privaten Pflegekassen) durchgeführt wird.
Prinzipiell ja. Verändert sich jedoch der Pflegebedarf, gibt es die Option, erneut einen Zuschuss von der Pflegeversicherung zu erhalten.
Treppenlifte werden häufig als Treppenaufzug bezeichnet. Auch die Bezeichnung Treppenlifter ist üblich. Der offizielle technische Begriff für einen Treppenlift ist "Treppenschrägaufzug".
An sehr engen Treppen sollte der Lift stets über einen klappbaren Sitz und / oder eine ausklappbare Plattform verfügen. Zudem kann durch eine kleine Kurve am Treppenaufgang, in welcher der Treppenlift bei Nichtbenutzung parkt, Platz gespart werden.
Da Kurventreppenlifte stets Sonderanfertigungen sind, gibt es bei der Umsetzung und den Treppenformen kaum Grenzen. Somit können Treppenlifte auch an schmalen, sehr steilen oder sogar Wendeltreppen montiert werden.
Bei neuen Liften vom Händler beträgt die Gewährleistungspflicht mindestens 2 Jahre (24 Monate). Bei gebrauchten Treppenliftern gilt eine eingeschränkte Gewährleistungpflicht von 12 Monaten (1 Jahr).
Die Garantie ist eine darüber hinaus angebotene Leistung des jeweiligen Herstellers. Je nach Hersteller sind zwischen 5 und 10 Jahren Garantie möglich.
Wird der Treppenlift gemietet, ist die Garantie meist über die vereinbarte Mietlaufzeit hinweg abgedeckt.
Normale Sitzlifte besitzen eine Tragfähigkeit von 150 bis 160 kg. Allerdings sind Sonderanfertigung für Übergewichtige möglich, die bis zu 200 kg "tragen" können.
Hublifte (Rollstuhl-Hebebühnen) können sogar Lasten von bis zu 300 kg befördern.
Ein Treppenlift kann bis zu 75° Steigung überwinden. Möglich machen es ein leistungsstarker Antrieb und spezielle Schienensysteme.
Nein, Treppenlifte gelten nicht als Pflegehilfsmittel und werden genau aus diesem Grund auch nicht direkt bezuschusst. Anders sieht es bei den privaten Pflegekassen aus. Diese sind nicht zwingend an das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gebunden.
Der Zuschuss zur Wohnraumanpassung kann sowohl für neue als auch für gebrauchte Treppenlifter genutzt werden.
Ob sich die Miete bei einer dauerhaften Einschränkung der Mobilität rechnet, müssen Sie selber entscheiden. Den Pflegekassenzuschuss sowie andere Fördermittel dürfen Sie aber auch für Mietlifte verwenden.
Stellen Sie den Antrag auf Zuschuss zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfelds formlos bei Ihrer Pflegekasse. Senden Sie bestenfalls direkt einen Kostenvoranschlag mit und erklären Sie, weshalb ein Treppenlift Ihre Wohnsitation verbessern würde.
Barrierefreiheit ist ein Begriff, der mit zahlreichen Anforderungen besetzt ist. Fakt ist: Ein Treppenlift verringert Barrieren im öffentlichen und privaten Raum. Wichtig ist allerdings, dass der passende Lift eingebaut wird. Rollstuhlfahrer haben andere Anforderungen an einen rollstuhlgerechten Treppenlift als Menschen, die lediglich auf einen Rollator angewiesen sind.
Ein normaler Sitzlift benötigt etwa 70 cm Platz (im ausgeklappten Zustand). Eingeklappt beträgt der Platzbedarf rund 40,5 cm.
Wichtig: Die Mindestlaufbreite der Treppe gemäß DIN 18065 darf trotz Treppenlift nicht dauerhaft unterschritten werden.
In einem Einfamilienhaus liegt diese bei mindestens 80 cm. In Mehrfamilienhäusern müssen 100 cm Mindestlaufbreite eingehalten werden.
Ja, auch in Mehrfamilienhäusern sorgen Treppenlifte für den Abbau von Barrieren. Wichtig ist, dass die Vorgaben hinsichtlich der Mindestlaufbreite an notwendigen oder zusätzlichen Treppen eingehalten werden.
Übrigens: Vermieter dürfen den Treppenlift-Einbau auf Wunsch einer Mietpartei nicht untersagen, wenn dieser absolut notwendig ist, damit die Mieter barrierefreien Zugang zum privaten Wohnraum (Wohneinheit) erhalten. Die Kosten sind in diesem Fall von der Mietpartei zu tragen. Auch für den Ausbau am Ende der Mietlaufzeit müssen die Mieter aufkommen.
Ist der Treppenlift hingegen eine Investition des Eigentümers (erhöht den Immobilienwert), trägt dieser die gesamten Kosten. Die Eigentümergemeinschaft muss der baulichen Veränderung vorab zustimmen.
Die Mietraten liegen zwischen 50 und 150 Euro pro Monat. Hinzu kommt eine Einmalzahlung, mit der Lieferung, Einbau, Wartung, etwaige Reparaturen sowie der Ausbau am Ende der Mietlaufzeit gedeckt werden. Auch die Schienen werden in die Pauschale einberechnet. Weil diese bei sehr langen und / oder kurvigen Treppen maßgefertigt werden müssen, lohnt sich die Miete bei solchen Konstruktionen in den seltensten Fällen.
Je nach Modell beträgt die Treppenlift-Geschwindigkeit zwischen 0,11 und 0,19 Meter pro Sekunde - also umgerechnet 0,4 bis 0,7 km/h. Höhere Geschwindigkeiten würdeb die Sicherheit während der Fahrt deutlich verringern.
Weiterführende Infos zu allen fünf Pflegegraden
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