Erstantrag
Der Erstantrag ist formlos (schriftlich oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen.
Antrag abgelehnt?
Wenn der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einlegen.
Höherstufung
Erscheint Ihnen der aktuelle Pflegegrad nicht mehr zutreffend, können Sie eine Höherstufung in den nächsten Pflegegrad beantragen.
Pflegegrad 4: Voraussetzungen und Antragstellung
Erfahren Sie hier, welche ambulanten Sachleistungen und stationären Leistungen Sie in Pflegegrad 4 erhalten, wie viel Pflegegeld ausgezahlt wird, wie Sie den Pflegegrad hochstufen lassen oder einen Erstantrag auf Zuteilung eines Pflegegrades stellen.
1
Ein Erstantrag oder Antrag auf Höherstufung kann formlos (schriftlich oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Daraufhin wird die Pflegekasse ein Formular versenden, welches ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
2
Nach Eingang des unterschriebenen Formulars wird die Pflegeversicherung ein Gutachten in Auftrag geben. Diese wird bei einem Vor-Ort-Termin vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) bzw. bei privat Versicherten von der MEDICPROOF GmbH durchgeführt. In sechs verschiedenen Modulen mit je bis zu 16 Kriterien wird sich der Gutachter ein genaues Bild über die Selbstständigkeit des Antragsteller machen
3
In jedem Modul werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus einer speziellen Gewichtung der einzelnen Module. Für Pflegegrad 4 sind 70 – <90 Punkte notwendig. Die endgültige Entscheidung, welcher Pflegegrad zugeteilt wird, trifft die Pflegeversicherung.
Leistungen in Pflegegrad 4
Lernen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Pflegegrad 4 kennen.
Art | Anspruch (ja / nein) | Leistungsumfang |
Pflegegeld | ja | 728 Euro pro Monat |
Pflegesachleistungen | ja | 1.693 Euro pro Monat |
Tages- und Nachtpflege | ja | 1.612 Euro pro Monat |
Kurzzeitpflege | ja | 1.774 Euro pro Jahr |
Verhinderungspflege | ja | 1.612 Euro pro Jahr |
Vollstationäre Pflege | ja | 1.775 Euro pro Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | ja | 125 Euro pro Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | ja | 40 Euro pro Monat |
Hausnotruf | ja | 25,50 Euro pro Monat |
Wohnraumanpassung | ja | einmalig 4.000 Euro |
Wohngruppenzuschuss | ja | 214 Euro pro Monat |
FAQ - Antworten auf häufige Fragen
Die Pflegegrade im Überblick
Weiterführende Infos zu allen fünf Pflegegraden
Persönliche Beratung

Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit
Kostenlos anrufen:
0800 723 6054
Schreiben Sie uns.
Unsere Fachberaterinnen und Fachberater sind persönlich für Sie erreichbar. Gerne vereinbaren wir für Sie einen Vor-Ort-Termin mit unseren lokalen Partnerfirmen - natürlich nur, wenn Sie dies explizit wünschen.
✅ gratis Beratung + kostenloses Angebot
✅ vor Ort in der gesamten Bundesrepublik
✅ neue Lifte & gewartete Gebrauchtlifte
✅ Schienen / Einbau / Montage vom Profi
✅ attraktive Finanzierungsoptionen
Aktuelles aus unserem Ratgeber
Rheuma: Therapie-Unterstützung durch richtige Ernährung
Rheuma ist ein Oberbegriff für verschiedene rheumatische Erkrankungen. Die häufigste ist die rheumatoide Arthritis (chronische Polyarthritis). Dabei entzünden sich bestimmte […]
Zum BeitragTreppenlift ohne Pflegegrad
Treppenlift OHNE Pflegegrad Wie finanziere ich das? Weiterlesen Inhalt: Übersicht Pflegegrad DOCH beantragen Andere Finanzierungshilfen Treppenlift gebraucht kaufen Günstige Alternative […]
Zum BeitragTreppenlift für Hunde: Gibt es sowas?
Treppenlifte sind in erster Linie Mobilitätshilfen für Menschen. Bekanntlich ist jedoch ein guter Freund, das Beste, was es gibt auf […]
Zum Beitrag