Sichern Sie sich bis zu 4.000 Euro Zuschuss von der HKK Pflegeversicherung für Ihren Treppenlift (oder andere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Jetzt Antrag stellen und Kostenvoranschlag anfordern!
Kostenvoranschlag anfordern
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel Voraussetzung, um einen Treppenlift-Zuschuss zu erhalten. Fordern Sie gleich bis zu drei Angebote lokaler Fachhändler in Ihrer Region an.
Heike Bielenstedt | Fachberaterin
0800 - 723 60 19 | info@treppenlift-pflegekasse.de
Laden Sie sich unser kostenloses Musterschreiben herunter und beantragen Sie noch heute einen Treppenlift-Zuschuss bei Ihrer Pflegeversicherung. Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich diese mit bis zu 4.000 € pro Person an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Die HKK (Abkürzung für: Handelskrankenkasse) wurde offiziell erst 2008 gegründet - die Historie der Ersatzkasse mit Sitz in Bremen reicht jedoch bis ins Jahr 1904 zurück als Vertreter der Handelskammer und kaufmännische Angestellte eine eingetragene Hilfskasse gründeten. Die heutige HKK mit ihren mehr als 850.000 Versicherten und rund 110 Angestellten entstand 2008 durch die Eingliederung der Innungskrankenkasse Weser-Ems
In 3 einfachen Schritt zu Ihrem Treppenlift ...
Lassen Sie sich in einem ersten Schritt von einer Fachfirma beraten. Den Kostenvoranschlag inkl. Montage reichen Sie dann bei Ihrer Pflegekasse ein.
Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) formlos bei Ihrer Versicherung.
Sobald die Pflegekasse Ihnen den Zuschuss zusichert, können Sie den Händler anweisen, den Auftrag auszuführen - also den Treppenlift bei Ihnen einzubauen.
Sitzlift gebraucht | 4.000 Euro |
+ Montage | inklusive |
– Pflegekassenzuschuss | 4.000 Euro |
= Eigenanteil | 0 Euro |
Der Zuschuss der Kranken-/Pflegekasse kann auch für die Treppenlift-Miete sowie den Kauf besonders günstiger gebrauchter Treppenlifte genutzt werden.
Sollten Sie bzw. Ihre Angehörigen noch nicht in einem Pflegegrad eingestuft worden sein, beantragen Sie eine Überprüfung. Oft berechtigen schon scheinbar geringfügige Einschränkungen zum Erhalt von Leistungen. Erst ab Pflegegrad 1 unterstützt die Pflegeversicherung wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit einem Zuschuss.
Nicht immer ist die Pflegekasse zuständig. Ohne Pflegegrad könnte ein Zuschuss der staatlichen Förderbank KfW in Höhe von bis zu 5.000 € pro Wohneinheit für Sie infrage kommen. Die Bank hat alternativ dazu auch einen zinsgünstigen Förderkredit im Angebot. Zudem sollten andere Kostenträger (z. B. Unfallkasse, Haftpflichtversicherung, Arbeitsamt und Integrationsamt) geprüft werden.
Weiterführende Infos zu allen fünf Pflegegraden
Weiterführende Leistungen für Personen mit Pflegegrad
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