Definition
Als außergewöhnliche Belastung sind im Steuerrecht besondere Aufwendungen definiert, die über denen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern mit vergleichbarem Einkommen und Familienstand liegen. Unterschieden wird zwischen den allgemeinen und besonderen außergewöhnlichen Belastungen.
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen:
Besondere außergewöhnliche Belastungen:
Gut zu wissen:
Für Kinder, die nicht mehr zu Hause (bei den Eltern) leben und / oder in Ausbildung sind sowie für Menschen mit Behinderung gilt ein Pauschbetrag, bei dem das Finanzamt keine zumutbare Belastung abzieht.
In allen anderen Fällen wird die zumutbare Belastung auf Basis des Familienstands und der Anzahl an Nachkommen von der außergewöhnlichen Belastung abgezogen, um den Betrag zu ermitteln, der die Steuerlast tatsächlich senkt
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