In Deutschland herrscht nicht nur eine Kranken-, sondern auch eine Pflegeversicherungspflicht. Während die Krankenkasse für “normale” Gesundheitskosten aufkommt, ist die Pflegekasse Kostenträger im Falle einer Pflegebedürftigkeit. In der Praxis decken die Leistungen der Pflegeversicherung jedoch nur selten die tatsächlich anfallenden Kosten. Die Lösung: eine private Pflegezusatzversicherung.
Die private Pflegezusatzversicherung ist nicht mit der Pflegepflichtversicherung bei einem Privatversicherer (oder der gesetzlichen Krankenkasse) zu verwechseln. Der Abschluss der privaten Ergänzung ist optional und keinesfalls verpflichtend. Sinnvoll kann eine solche Versicherung aber in jedem Fall sein – schließlich sind die Leistungen der Pflichtversicherung sowohl bei gesetzlich als auch privat Versicherten fest definiert und begrenzt.
Beispiel:
Eine direkte Kostenbeteiligung an einem Treppenlift seitens der Pflegekasse ist beispielsweise ausgeschlossen. Lediglich über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Kosten für barrierefreie Umbauten gedeckt werden – und das auch nur einmalig. Auch Pflegedienstkosten (ambulant) oder Kosten für eine stationäre Pflege können nur ansatzweise von den ambulanten Sachleistungen sowie den Leistungen für eine stationäre Unterbringung gedeckt werden. Selbst der Entlastungsbetrag und die Zuschüsse bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind da oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein
Unterschieden wird zwischen folgenden Versicherungstypen:
… leistet einen vertraglich frei wählbaren Tagessatz. Dieser wird ausgezahlt, sobald die Pflegebedürftigkeit bei der versicherten Person eintritt. Die Höhe des Tagessatzes wird in der Regel individuell für den jeweiligen Pflegegrad (1 bis 5) festgelegt. Selbstverständlich werden die Beträge nicht pro Tag, sondern monatlich ausgezahlt. Die Monatsleistung errechnet sich entsprechend auf Basis folgender Formel: Tagessatz x 30 (Tage) = monatliche Leistung der Versicherung. Für gewöhnlich schwanken die Tagessätze zwischen 10 und 100 €. Das entspricht also 300 bis 3.000 € monatlich. Die maximalen Tagessätze geben Versicherungen wie die Allianz oder Huk mit etwa 150 € an.
… greift nicht nur bei Pflegebedürftigkeit, sondern zahlt auch dann Geld aus, wenn die versicherte Person das Renteneintrittsalter erreicht. Tritt also keine Pflegebedürftigkeit ein, erhalten Versicherte trotzdem eine Gegenleistung für die zuvor gezahlten Beiträge. Diese Absicherung lassen sich die Versicherungsunternehmen jedoch mit einer deutlich höheren Beitragszahlung im Vergleich zur Pflegetagegeldversicherung vergüten.
… übernimmt im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung und der Pflegerentenversicherung einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Pflegekosten. Damit sind Versicherte also auf der sicheren Seite – der Differenzbetrag kann meist über die Leistungen der Pflichtversicherung gedeckt werden. Hier gilt: Je höher der prozentuale Anteil, desto höher die Beiträge.
Tipp: Schließen Sie eine Pflegezusatzversicherung frühzeitig ab. Je jünger Sie sind und je besser Ihr Gesundheitszustand ist, desto günstiger werden die Beiträge. Diese starten bereits bei rund 14 € pro Monat. Bemühen Sie in jedem Fall einen Vergleich (z. B. online). Außerdem können Sie von einer staatlichen Förderung profitieren. Zahlen Sie mindestens 120 Euro pro Jahr, beteiligt sich der Staat mit weiteren 60 Euro jährlich (Pflege-Bahr-Versicherung, Variante der Pflegetagegeldversicherung). In einer solchen Versicherung dürfen Sie die Versicherungsunternehmen nicht ablehnen.
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Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit
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