Definition
Als Grundpflege wird die Unterstützung (pflegerische Versorgung) eines kurzzeitig oder dauerhaft pflegebedürftigen Menschen bei alltäglichen Grundverrichtungen bezeichnet. Unterschieden wird zwischen kleiner und großer Grundpflege. Dabei ist die Grundpflege in der Regel ein Teilbereich eines Dreiepaketes an Leistungen, das aus Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung besteht.
Kleine Grundpflege:
Große Grundpflege:
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