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Treppenlift mieten: Zahlt die Krankenkasse?

Mit Preisen ab 3.500 Euro für einen klassischen Sitzlift inklusive Einbau und teilweise 5-stelligen Beträgen für Rollstuhllifte sind “Treppenschrägaufzüge” (die offzielle technische Bezeichnung für Treppenlifte) und Senkrechtlifte (z. B. Hublifte) eine finanzielle Herausforderung. Um die hohen Kosten nicht auf einmal tragen zu müssen, denke viele über die Treppenlift-Miete nach. Bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit lohnt sich diese aber in den seltensten Fällen. Ab 36 Monaten ist die Miete unwirtschaftlich. Anders ist es bei einer kurzfristigen Einschränkung der Mobilität – beispielsweise infolge eines Unfalls und im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Übernimmt die Krankenkasse die Mietkosten für den Lift? Wir klären auf.

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Krankenkasse normalerweise nicht Kostenträger

Normalerweise ist die Pflegeversicherung für die Übernahme von Pflegekosten zuständig. Zwar ist bei den gesetzlichen Pflegekassen keine direkte Beteiligung an einem Treppenlift vorgesehen, da Treppenlifte nicht als Pflegehilfsmittel gelten. Über den Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist dennoch eine (Teil-)Finanzierung des Treppenlifts möglich. Der Zuschuss wird einmalig gewährt und beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person (maximal 16.000 Euro pro Haushalt).

  • Dieser Pflegekassenzuschuss kann sowohl für den Neu- oder Gebrauchtkauf als auch für die Treppenlift-Miete genutzt werden.
  • Voraussetzung ist jedoch, dass mindestens Pflegegrad 1 zugeteilt wurde und die Versicherung den Treppenlift-Einbau tatsächlich als “wohnumfeldverbessernde Maßnahme” bewertet.
  • Dazu ist ein formloser Antrag bei der zuständigen Versicherung zu stellen.

Beispielrechnung Treppenlift-Miete (Sitzlift) inkl. Pflegekassenzuschuss (12 Monate):

Leistung Preis
Pauschale zur Deckung der Einbau- und Wartungskosten 2.000 Euro
+ Monatsrate (x 12) 60 Euro (720 Euro)
Zwischensumme 2.720 Euro
– Pflegekassenzuschuss bis zu 4.000 Euro
Eigenanteil 0 Euro
Restbetrag für weitere Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 1.280 Euro

Was wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Anders als bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit sind die Mobilitätseinschränkung in jungen Jahren oft temporär. In solchen Fällen ist nicht die Pflegekasse, sondern tatsächlich die Krankenkasse zuständigOhne Pflegegrad (früher Pflegestufe) werden unter anderem die Kosten für eine Kurzzeitpflege (maximal 1.612 Euro Beteiligung pro Kalenderjahr) übernommen.

Außerdem steht Betroffenen die nötige Grund- und Krankenpflege durch professionell geschultes Pflegepersonal sowie eine Haushaltshilfe für die hauswirtschaftliche Versorgung zu. Eine Übernahme der Treppenlift-Mietkosten ist aber auch in solchen Fällen leider nicht vorgesehen.

Im Zweifel Pflegegrad beantragen

Ist abzusehen, dass die Pflegebedürftigkeit länger andauert, sollte man in jedem Fall einen Pflegegrad beantragen, um alle Leistungen zu erhalten, die einem zustehen. Auch dieser Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegeversicherung (z. B. AOKDAKBarmer) eingereicht werden. Diese wird daraufhin ein Gutachten anberaumen, in dem der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.

Alternativen zur Treppenlift-Miete

  • Die wohl einfachste Möglichkeit, die Einmalbelastung abzufedern, ist, den Treppenlift-Preis in Raten zu begleichen. Die meisten Treppenlift-Anbieter bieten diese Option an.
  • Vorab sollten zudem sämtliche Zuschüsse und Fördermittel geprüft werden. Neben dem Pflegekassenzuschuss stehen beispielsweise eine KfW-Förderung (für Eigentümer und Mieter), zinsgünstige KfW-Förderkredite und regionale Fördermittel bereit.
  • Muss der Treppenlift infolge eines Arbeitsunfalls angeschafft werden, ist für gewöhnlich die Berufsgenossenschaft für die Kostenübernahme zuständig.
  • In finanziell prekären Situationen dienen Agentur für Arbeit und Sozialamt als Ansprechpartner.
  • Die Agentur für Arbeit unterstützt außerdem Arbeitgeber, die mit dem Treppenlift barrierefreie Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen.

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