Mit Preisen ab 3.500 Euro für einen klassischen Sitzlift inklusive Einbau und teilweise 5-stelligen Beträgen für Rollstuhllifte sind “Treppenschrägaufzüge” (die offzielle technische Bezeichnung für Treppenlifte) und Senkrechtlifte (z. B. Hublifte) eine finanzielle Herausforderung. Um die hohen Kosten nicht auf einmal tragen zu müssen, denke viele über die Treppenlift-Miete nach. Bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit lohnt sich diese aber in den seltensten Fällen. Ab 36 Monaten ist die Miete unwirtschaftlich. Anders ist es bei einer kurzfristigen Einschränkung der Mobilität – beispielsweise infolge eines Unfalls und im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Übernimmt die Krankenkasse die Mietkosten für den Lift? Wir klären auf.
Normalerweise ist die Pflegeversicherung für die Übernahme von Pflegekosten zuständig. Zwar ist bei den gesetzlichen Pflegekassen keine direkte Beteiligung an einem Treppenlift vorgesehen, da Treppenlifte nicht als Pflegehilfsmittel gelten. Über den Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist dennoch eine (Teil-)Finanzierung des Treppenlifts möglich. Der Zuschuss wird einmalig gewährt und beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person (maximal 16.000 Euro pro Haushalt).
Beispielrechnung Treppenlift-Miete (Sitzlift) inkl. Pflegekassenzuschuss (12 Monate):
Leistung | Preis |
---|---|
Pauschale zur Deckung der Einbau- und Wartungskosten | 2.000 Euro |
+ Monatsrate (x 12) | 60 Euro (720 Euro) |
Zwischensumme | 2.720 Euro |
– Pflegekassenzuschuss | bis zu 4.000 Euro |
Eigenanteil | 0 Euro |
Restbetrag für weitere Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | 1.280 Euro |
Anders als bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit sind die Mobilitätseinschränkung in jungen Jahren oft temporär. In solchen Fällen ist nicht die Pflegekasse, sondern tatsächlich die Krankenkasse zuständig. Ohne Pflegegrad (früher Pflegestufe) werden unter anderem die Kosten für eine Kurzzeitpflege (maximal 1.612 Euro Beteiligung pro Kalenderjahr) übernommen.
Außerdem steht Betroffenen die nötige Grund- und Krankenpflege durch professionell geschultes Pflegepersonal sowie eine Haushaltshilfe für die hauswirtschaftliche Versorgung zu. Eine Übernahme der Treppenlift-Mietkosten ist aber auch in solchen Fällen leider nicht vorgesehen.
Ist abzusehen, dass die Pflegebedürftigkeit länger andauert, sollte man in jedem Fall einen Pflegegrad beantragen, um alle Leistungen zu erhalten, die einem zustehen. Auch dieser Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegeversicherung (z. B. AOK, DAK, Barmer) eingereicht werden. Diese wird daraufhin ein Gutachten anberaumen, in dem der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.
Wir möchten Sie unabhängig und neutral rund um die Themen Barrierefreiheit und Gesundheit informieren. Im Fokus unseres Onlineangebotes steht der Treppenlift als Mobilitätshilfe für die eigenen vier Wände. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich. Die Fachberaterinnen und Fachberater unserer Partnerfirmen in ganz Deutschland freuen sich auf Sie.
Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit
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