Die Diagnose “rheumatoide Arthritis”, die häufigste Form rheumatischer Erkrankungen, wurde in Deutschland bereits über sechs Millionen Menschen gestellt und bezeichnet im Wesentlichen eine Form der chronischen Entzündung des Bewegungs- und Stützapparates. Die Ursachen sind vielfältig: So kann unter anderem eine ungesunde Ernährung (zu hoher Fleisch- bzw. Milchkonsum, zu hoher Alkoholkonsum), erbliche Veranlagung, verschiedene entzündliche Darmkrankheiten, aber auch Stress, Rauchen sowie ein Vitaminmangel die Entstehung der Autoimmunkrankheit begünstigen. Bei knapp 70 % der Betroffenen verschlechtert sich das Rheuma im Laufe der Jahre. Es stellt sich dann die Frage: Steht mir im Zweifel mit der Diagnose “rheumatoide Arthritis” ein Pflegegrad zu?
Tatsächlich können Sie unabhängig von der Diagnose bei der Pflegekasse (angegliedert an Ihre Krankenkasse) einen formlosen Antrag auf Zuteilung eines Pflegegrads stellen. Die Überprüfung erfolgt bei gesetzlich versicherten Patienten vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), bei privaten Pflegekassen übernimmt diese Aufgabe die MEDICPROOF GmbH.
Schritt 1: Der formlose Antrag
Stellen Sie den Antrag mit dem Betreff: “Antrag auf Pflegeleistungen / Einstufung in den Pflegegrad” am besten immer schriftlich. Als Adressat fungiert die Pflegekasse – angegliedert an Ihre Krankenversicherung. Sollte Ihnen ein schriftlicher Antrag nicht möglich sein, so können Sie diesen auch telefonisch oder persönlich vor Ort stellen.
Schritt 2: Das Gutachten
Jetzt heißt es: Warten auf Rückmeldung. Die Pflegekasse wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für das MDK- bzw. Medicproof-Gutachten zu vereinbaren.
Schritt 3: Der Bescheid
Nach dem erfolgreich wahrgenommenen Gutachter-Termin bekommen Sie zeitnah einen Bescheid über das Ergebnis. Das im besten Fall positive Ergebnis können Sie akzeptieren. Sollte Ihr Antrag abgelehnt worden sein, haben Sie das Recht, binnen vier Wochen Einspruch zu erheben.
Hier Infos: https://treppenlift-pflegekasse.de/pflegewissen/pflegegrad/pflegegrad-beantragen
Welcher – und ob überhaupt ein Pflegegrad erteilt wird, ist abhängig von der Schwere und Art der Beeinträchtigung. Immerhin ist Rheuma ein Sammelbegriff für knapp 400 verschiedene Erkrankungen. Aufgeteilt in entzündliches Rheuma (dazu zählen alle Formen von Arthritis, Spondyloarthritis und Vaskulitiden) und nicht-entzündliches Rheuma (z.B. Arthrosen, Weichteilrheuma wie Fibromyalgie, Osteoporose oder Osteomalazie), ergibt sich ein komplett individuelles Krankheitsbild bei jedem Patienten. Das Gutachten, welches vom MDK bzw. Medicproof durchgeführt wird, gibt ein Bild der Schwere Ihrer Symptome wieder, ausgedrückt in Punkten, um den Pflegegrad zu ermitteln.
Pflegegrad | Beschreibung | Nötige Punkte |
---|---|---|
1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten | 12,5 bis unter 27 |
2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten | 27 bis unter 47,5 |
3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten | 47,5 bis unter 70 |
4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten | 70 bis unter 90 |
5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die Pflege | 90 bis 100 |
Die Leistungen, welche die Pflegekasse bei einer Rheumaerkrankung übernimmt, unterscheiden sich nicht mit denen anderer Krankheitsbilder. Ausschlaggebend ist immer der zugewiesene Pflegegrad. So steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu sowie monatlich ein Hausnotruf, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel sowie ein Wohngruppenzuschuss.
Die Diagnose Rheuma (unabhängig in welcher Form) hängt für Patientinnen und Patienten oft wie ein Damoklesschwert über ihrem Leben. Doch das muss nicht zwingend sein. Es gibt drei Pfeiler der Rheumatherapie, mit denen Sie die Beschwerden weitestgehend in den Griff bekommen können.
Bei der antientzündlichen Ernährung gilt es, Lebensmittel, die Entzündungsprozesse im Körper hervorrufen, zu vermeiden. Darunter fallen unter anderem sämtliche Lebensmittel mit Arachidonsäure (vor allem zu finden in tierischen Produkten). Auch Weißmehl und Zucker sind pures Gift für den Körper – vor allem für den von an Rheuma-Erkrankten.
Meist geht es trotz antientzündlicher Ernährung nicht ganz ohne Medikamente. Welche Medikamente zur Therapie eingesetzt werden, hängt vom Krankheitsbild ab.
Es lassen sich grob drei Wirkstoffgruppen benennen:
Sie bekämpfen nur den Schmerz, nicht die Ursache – eingenommen werden z.B. Ibuprofen, Diclofenac, Naproxen und Paracetamol, aber auch opioide Schmerzmittel wie Oxycodon.
Kortison ahmt die Wirkung des Hormons Kortisol nach, weswegen es Entzündungen bekämpfen und Schmerzen reduzieren kann. Es ist jedoch oft mit Nebenwirkungen verbunden.
Damit sollte die Behandlung so früh wie möglich starten: Sie verringern die Krankheitsfolgen wie Gelenkzerstörungen und Organschäden. In diese Kategorie fallen entzündungshemmende Präparate wie z. B. Sulfasalazin, Hydroxychloroquin und die Immunsuppressiva Azathioprin und Ciclosporin.
Getreu dem Motto: „Wer rastet, der rostet”, ist Sport das A & O bei der Rheuma-Therapie. Geeignet sind Sportarten, welche die Gelenke schonen – z.B. Schwimmen, Radfahren oder Nordic Walking. Aber auch Kräftigungsübungen mit leichten Gewichten sind geeignet. Als positiver Nebeneffekt wird (in Kombination mit der antientzündlichen Ernährung) auf diese Weise ein gesundes Körpergewicht bei Betroffenen erreicht. So kann man im wahrsten Sinne des Wortes den Druck von den Gelenken nehmen. Auch die positive Wirkung auf das nicht selten angeschlagene Herz-Kreislauf-System ist nicht zu unterschätzen.
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Heike Bielenstedt
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