• ✅ bis zu 4.000 € p. P von der Pflegekasse
  • ✅ weitere Finanzierungshilfen
  • ✅ unverbindlicher Kostenvoranschlag
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Treppenlift ohne Pflegegrad

Anlaufstelle Nummer 1 in puncto Treppenlift Finanzierung ist die Pflegekasse. Bereits ab Pflegegrad 1 beteiligt sich diese mit bis zu 4.000 € pro Person und maximal 16.000 € pro Haushalt einmalig an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Doch was, wenn man als Betroffene/r nicht in einem Pflegegrad (z. B. PG1PG2PG3PG4 oder PG5) eingestuft wurde? Erfahren Sie, wie Sie vorgehen, um Ihren Eigenanteil zu senken und den Treppenlift so günstig wie möglich zu erhalten.

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Option 1: Pflegegrad DOCH beantragen

Prüfen Sie in einem ersten Schritt, ob es nicht doch möglich ist, in einem Pflegegrad eingestuft zu werden. Oft berechtigten schon vermeintlich kleine Einschränkungen der Selbstständigkeit zum Erhalt eines solchen Pflegegrades (früher: Pflegestufe). 

Der Ablauf ist denkbar einfach:

  • Beantragen Sie in einem formlosen Schreiben “Leistungen der Pflegeversicherung”. Den Betreff können Sie mit “Antrag auf Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung” angeben. Hierfür stehen auch Musterschreiben zur Verfügung. Senden Sie das Anschreiben an die zuständige Pflegeversicherung. Die Adresse stimmt in der Regel mit der Ihrer Krankenkasse (z. B. AOK, DAK, Barmer, IKK, TK) überein.
  • Warten Sie die Antwort Ihrer Versicherung ab. Diese wird ein Gutachten beauftragen, in dem der Grad der Selbstständigkeit bzw. die Höhe des Pflegebedarfs festgestellt wird.
  • Nehmen Sie das Gutachten bei Ihnen vor Ort / zu Hause war und warten Sie auf die Entscheidung der Pflegeversicherung im Anschluss an den Termin.
  • Legen Sie ggfs. Einspruch gegen den Bescheid der Pflegeversicherung ein, wenn Sie sicher sind, dass Ihnen bzw. Ihren Angehörigen ein Pflegegrad zusteht.
Mehr zum Pflegegrad-Antrag

Option 2: Andere Finanzierungshilfen prüfen

Sollte tatsächlich kein Pflegegrad zugeteilt werden können oder wollen Sie grundlegend nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, stehen Ihnen weitere Finanzierungshilfen zur Verfügung.

Wer ist wann zuständig?

  • Bei Unfallfolgen mit beruflichem Bezug könnten Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften und die Rentenversicherung für die Kosten aufkommen.
  • Im Falle eines Unfalls mit Fremdverschulden ist in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig.
  • Arbeitgeber können sich von der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Integrationsamt bei der Errichtung barrierefreier Arbeitsplätze unterstützen lassen.
  • Die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt den Abbau von Barrieren mit einem Zuschuss von 10% der förderfähigen Investitionskosten bis maximal 6.250 €, sofern ausreichend Bundesmittel bereitstehen.
  • Alternativ zum KfW-Zuschuss gewährt die KfW zinsgünstige Förderkredite für Mieter und Eigentümer in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
  • Teilweise gibt es regionale Förderprogramme auf Landes- und Stadtebene, mit denen der Treppenlift-Kauf oder eine andere Maßnahme zum Abbau von Barrieren finanziert werden kann.
  • Ist keine ausreichende Bonität für einen Kredit gegeben, der Treppenlift medizinisch notwendig und kein anderer Kostenträger zuständig, kann das Sozialamt / Amt für Grundsicherung Betroffene finanziell unterstützen.
Alle Förderungen im Überblick

Option 3: Auf ein gebrauchte Modell ausweichen

Muss es wirklich ein fabrikneuer Treppenlift sein? Mit einem gebrauchten Treppenlift sparen Sie bis zu 50 % im Vergleich zum Neukauf. Wie hoch die Ersparnis wirklich ist, hängt maßgeblich vom Einsatzbereich ab. An Kurventreppen sowie dem Einbau über zwei oder mehrere Etagen müssten die Führungsschienen maßgefertigt werden. Dies erhöht auch beim Gebrauchtkauf die Einmalkosten. Achten Sie darauf, dass sowohl die Schienen als auch die Montage im Gesamtpreis inbegriffen sind. Dies ist nur beim Fachhändler der Fall.

Gebrauchtmodell lokaler Anbieter anfragen

Option 4: Treppenlift-Alternative wählen

Treppenlift mit mit einem Neupreis von 3.500 Euro aufwärts kein Schnäppchen. Je nach Bauform (Sitzlift, Plattformlift, Hublift / Senkrechtlift) und Einsatzort (innen, außen, Kurventreppe, lange gerade Treppe) steigen die Kosten schnell in den zweistelligen Bereich. Dabei muss es nicht immer ein Treppenlift sein. Oft reichen kostengünstige Alternativen aus.

Treppensteiger mit Handlauf
Treppensteiger mit Handlauf

Wer prinzipiell selber gehen kann, allerdings an Treppen unsicher ist, macht mit einer Treppensteighilfe alles richtig. Auch hier ist die Montage deutlich weniger aufwendig und damit Bausubstanz-schonender als bei einem Treppenlift.

Tipp: Es gibt auch mobile Treppensteighilfen für Rollstühle

  • günstige Alternative zum Lift
  • Modelle mit Handlauf und Haltegriff
Zum Modell
Treppensteiger für Rollstuhl
Treppensteiger für Rollstuhl

Mobile Treppensteiger für Rollstühle sind mit 1.000 bis 5.000 Euro deutlich preiswerter als Treppenlift. Außerdem werden die Kosten, anders als bei Treppenliften, direkt von der Pflegekasse bezuschusst. Hier wäre allerdings auch ein Pflegegrad vorausgesetzt. Dennoch bleiben die Produkte eine kostengünstige Alternative.

  • günstige Alternative zum Lift
  • mobile Lösung für Rollstuhlfahrer
Zum Modell
Rollstuhlrame
Rollstuhlrame

Mobile Rollstuhlrampen sind die oft preiswerteteste Lösung, wenn ein Treppenlift nicht zwingend notwendig ist. Einfache Türschwellenrampen starten schon bei etwa 50 - 60 Euro. Die Kosten werden bei Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen - auch ohne Pflegegrad, im Falle einer "vorübergehenden" Erkrankung.

  • schnell installiert und günstig
  • Beteiligung der Krankenkasse
Beratung

Wer einen Treppenlift aus der eigenen Tasche finanzieren will, muss mit Kosten ab 3.500 Euro für einen einfachen Sitzlift mit Montage rechnen. Treppenlifte mit Kurve starten bei etwa 9.000 Euro. Auch ein Treppenlift für außen ist etwas preisintensiver. Plattformlifte für Rollstuhlfahrer starten bei circa 10.000 Euro - Hublifte (Senkrecht-Rollstuhllift) bei 5.000 Euro.

Treppenlifte sind zwar Mobilitätshilfen, gelten aber nicht als technisches Hilfsmittel wie beispielsweise Rollatoren, Rollstühle oder Pflegebetten. Eine Verordnung im klassischen Sinne ist daher nicht vorgesehen. Sehr wohl kann Ihr Arzt aber eine Empfehlung aussprechen.

Ja, Sie haben das Recht einen medizinisch notwendigen Treppenlift als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Sie können alternativ dazu auch den Behindertenpauschbetrag nutzen.

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Wir möchten Sie unabhängig und neutral rund um die Themen Barrierefreiheit und Gesundheit informieren. Im Fokus unseres Onlineangebotes steht der Treppenlift als Mobilitätshilfe für die eigenen vier Wände. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich. Die Fachberaterinnen und Fachberater unserer Partnerfirmen in ganz Deutschland freuen sich auf Sie.

Treppenlift ohne Pflegegrad - Heike Bielenstedt - Fachberaterin

Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit

bis zu 16.000 Euro für Treppenlift als Zuschuss
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